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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fwd: Re: Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fwd: Re: Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: Sir Thomas Marc <Sir+Thomas+Marc AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Fwd: Re: Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Sat, 11 Feb 2012 16:08:59 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Leider kenne ich beide Vorgänge nicht,
bin aber bereit sie als so geschehen anzuerkennen.

Und ja, auch ich glaube nicht daran das Recht haben und
Recht bekommen eine syncronizität haben.

Ich war einige Jahre bei den Falken und in der SPD
bis ich begriffen habe, das es nicht um soziale demokratie
sondern um realorientiertes Stimmenwesen ging.

Ich bleibe beim Artikel 19 GG - Mir steht bei Ungerechtigkeit der Rechtsweg offen. Gibt es dort kein Recht, bin ich bereit auch mehr und willentlich zu tun, in dem ich helfe Gestzesgrundlagen schaffe, die dazu führen, das es wieder eine konguenz zwischen Recht und Gerechtigkeit oder Zwischen Recht haben und auch bekommen gibt.

Also gibt es sauviel zu tun. Mal sehen, ob ich das hier mit einbringen und mithelfen kann, wieder vertrauen in die justiz und in das rechtswesen zu schaffen.

in meinen Augen ist AGL II nicht GG Konform, egal was dazu gesagt wird.

Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Im SGB II werden die Artikel des GG nicht benannt und das ist mindestens ein Form, wenn icht ein Grundfehler. Denn nach dem Wesen dürfen die Grundrechte nicht angetastet werden!

Es ist an der zeit, das etwas passiert in diesem unserem Lande. Von Poitikern und von Menschen. Wenn nicht die Politik wie sie heute vorhanden ist das tun will, dann müssen wir uns eine Vertretung schaffen, die das wieder in Ordnung bringt. Das nennt sich glaub ich Demokratie...




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