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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
  • Date: Tue, 14 Feb 2012 15:43:42 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


mausmuti schrieb:
milton2011 schrieb:
mausmuti schrieb:
Würde man den Arbeitgeberanteil abschaffen, so müsste man den Lohn bzw. das Gehalt der AN automatisch um diesen Betrag erhöhen, die SV-Abgaben müssten schon bei der Lohn- / Gehaltsabrechnung zu 50% steuerfrei gestellt werden und die AN müssten automatisch eine entsprechende Entgelterhöhung bei Erhöhung der Beiträge erhalten, damit der AN nicht schlechter gestellt ist als bisher.

Falsch, wenn der Gesetzgeber die AG-Sozialabgaben abschafft, muss der Arbeitgeber gar NICHTS, es gilt nur der arbeitsvertragliche Lohn.

Juristisch gesehen natürlich nicht, aber wenn die finanziellen Folgen für den AN die gleichen bleiben sollen, wie bei der derzeitigen Regelung, müsste man sowas einführen.

Umgekehrt müsste der AG das Entgelt entsprechend kürzen dürfen, wenn die Sozialabgaben sinken (also um die Hälfte der Änderung), damit er nicht schlechter gestellt wird.

Dazu bedürfte es einer Änderungskündigung.

siehe oben

Zu den Lohnnebenkosten gehören übrigens auch noch die gestzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften und die Umlagen für Mutterschutz (Pflicht für alle Unternhemen) bzw. für Krankheitsausfälle (in kleineren Unternehmen) und für den Insolvenzfall, die der AG allein bezahlt.

Das sind alles gesetzliche Auflagen, aber nicht Bestandteil des Lohnes.

Stimmt so, aber da diese Beiträge und Umlagen direkt aus der Lohnsumme berechnet werden, erhöhen sie die Kosten pro Arbeitsstunde für den AG und können somit in der Kostenrechnung und Kalkulation als Lohnnebenkosten behandelt werden.

Ich schätze, ich muss in Zukunft genauer darauf achten, zwischen juristischen und betriebswirtschaftlichen Fakten sowie fiktiven Ideen zu unterscheiden, um richtig verstanden zu werden.

Grüße, mausmuti

mausmuti,
schon klar, es sind Lohnnebenkosten. Ich möchte sie aber über bGE als Lohnnebenkosten abschaffen und in die Unerternehmenssteuer übernehmen, damit sie lohnquotenunabhängig werden.
Unser derzeitiges System hat den Nachteil, dass es mit der Schaffung von Arbeitsplätzen Arbeitgeber bestraft. Bei einer Gleichbesteuerung von Unternehmen als Kapialeigner mit Arbeitnehmern, fällt dieser Nachteil weg.
Die FES hatte ja mal vorgeschlagen, KV durch den Arbeitgeber, RV und AV durch die Arbeitnehmer. Im Prinzip erreicht man das auch durch bGE bei 50 % neg. Einkommensteuer, die Arbeitnehmer und die ehaemaligen AG-Sozialabgaben finanzieren ein bG von 800/600 Euro, die Unternehmen die verbleibenden Sozialtransfers und Subventionen, die Arbeitnehmer RV und AV zum bGE.




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