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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: DS Lawfox <dslawfox AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Thu, 5 Jan 2012 17:24:14 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Sorry, aber die Sache verstehe ich nun wirklich nicht mehr.

1. Die Verdienstabrechnungen erfolgen standardisiert unter Ausweis der Sozialversicherungsbeiträge nach Arten.
2. Die Verdienstabrechnungen enthalten standardmäßig die Angabe AN-Anteil und in der Mehrzahl auch den Ausweis des AG-Anteils (mtl. und kumuliert p.a. in progress).
3. Jeder weiß, dass und welche Anteile der AG draufzahlt. Der AG-Anteil ist Bestandteil der Vergütung, aber eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung des AG im Verhältnis zur Sozialversicherung UND zum AN.
4. wenn ich die "Forderung" richtig verstehe: Überhaupt keine Lohnabrechnung mehr (wunderbar, entlastet Arbeitgeber und führt dazu, dass AG das Chaos hat bzw. die Sozialversicherungsträger-Verwaltungskosten ins Unermessliche schießen - heilloses Durcheinander würde entstehen) Dazu sage ich in diesem Fall: NEVER CHANGE A RUNNING SYSTEM
5. 4. hat zur Folge, dass die Sozialversicherungen nichts mehr oder nur noch Teile erhalten würden, weil mit den Beträgen andere Löcher in der Haushaltskasse gestopft werden. Folge Klage- und  Vollstreckungsmassenverfahren und unter dem Strich kommt mitnichten dasselbe raus.
6. ist es gesetzlich geregelt, dass die Krankenkassen die Sozialversicherungsbeiträge einziehen und weiterleiten, soweit es sich nicht um KV-Beiträge handelt
7. ist an 6. nichts auszusetzen, zumal der hierdurch auf Seiten der KV entstehende Verwaltungskostenanteil von Seiten der Sozialversicherungsträger gezahlt wird und bei ihnen nur zu einem Teil anfällt.
8. Ist es falsch, dass die Arbeitgeber Beiträge "einziehen", denn die SozialversicherungsPFLICHT hat der AG zu erfüllen und das ist auch gut so; aus Gründen siehe 5. Tut er´s nicht, landet er im Zweifel im Knast. Der AG ist zur Abführung verpflichtet (auch gesetzlich)
9. Bedarf es keines "Aufschlags auf den Lohn". Ok, könnte man machen, wäre aber rechte Tasche, linke Tasche. Es gibt "Lohn brutto" (incl. AN-Anteil) und "Lohn brutto brutto" (incl. AG-Anteil)
10. Wäre es natürlich auch sicher wünschenswert für diejenigen, die das wie hier (4.) fordern, dass AG auch die Lohnsteuer nicht abführt. OK, vergrößert das Chaos noch.

11. Was hat das eigentlich mit der GKV/PKV zu tun?

Beste
Dietmar aka DSLawFox
Am 5. Januar 2012 14:51 schrieb Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>:

Hi Enrico !

nekrad schrieb:

* Rick &lt;Rick[at]news.piratenpartei.de&gt; schrieb:

Weil die gesetzlichen Krankenkassen eben keine privaten Krankenversicherungsunternehmen sind, in die jeder _einzelne_ Versicherte individuell seinen jeweiligen fixen (!) Monatsbeitrag einbezahlt. Der Beitragseinzug findet (im Allgemeinen) summarisch durch die Arbeitgeber für die Summe ihrer Beschäftigten bei der jeweiligen Krankenkasse statt - unter Berücksichtigung der schwankenden monatlichen Entgelte. Zusammen übrigens in einer gemeinsamen Überweisung mit den Rentenversicherungs- und den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.
Moment, nicht daß wir jetz aneinander vorbeireten !

Mir gings nicht um den Zahlungsfluß (durch den "Arbeitgeber"),
sondern die Aufteilung des Betrages in "Arbeitgeber"- und
"Arbeitnehmer"-Anteil.
(...)

Habe ich Dich *jetzt* RICHTIG verstanden: Der Beitragseinzug soll _weiterhin_ bei den _Arbeitgebern_ bleiben ?!! Ich hatte Deine Position nämlich bisher wirklich anders gelesen:

Du hattest auf den folgenden Beitrag von Michaela geantwortet:

'mb schrieb:
Der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen ist doch eigentlich Bestandteil des Arbeitslohnes - dem Arbeitgeber ist es doch vollkommen egal, ob er die Hälfte der Versicherungsbeiträge direkt bezahlt oder dem Arbeitnehmer ein höheres Gehalt gibt.

Wäre nicht vieles einfacher, wenn Arbeitgeber den Lohn um den Arbeitgeberzuschuss erhöht und der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungen komplett selbst bezahlt. Finanziell kommt unter dem Strich für beide das gleiche raus, es wird jedoch mit klaren Zahlen gerechnet (die meisten Menschen sind sich gar nicht klar darüber, wie hoch die Sozialversicherungen insgesamt sind) und die unten geschilderten Probleme spielen keine Rolle.

Michaela

Michaela schlägt unmissverständlich eine _Abkehr_ vom Beitragseinzug bei den Arbeitgebern und die Auszahlung der Arbeitgeberanteile an die Beschäftigten vor !

DEIN Post dazu:

nekrad schrieb:
Richtig. Insofern sehe ich keinerlei legitimation, warum diese Aufteilung überhaupt noch besteht.

Ich wäre dafür diese Auftrennung abzuschaffen. Der "Arbeitnehmer" zahlt den gesamten Beitrag und bekommt den "Arbeitgeber"-Anteil auf den Lohn aufgeschlagen.
(...)

DA lese ich nicht heraus, dass bei Beitragseinzug bei den Arbeitgebern bleiben soll. NEIN: Genau das Gegenteil: "Der Arbeitnehmer zahlt den gesamten Beitrag ...) !!!

ICH halte DAS eben nicht für eine ganz so kluge Idee:

Rick schrieb:
(...)

Ich finde es einfach /genial/, dass auf Schlag die Anzahl der Zahlungsvorgänge bei den gesetzlichen Krankenkassen grob verzehnfacht werden sollen. Könnte es sein, dass damit so nebenbei die Kosten für den Beitragseinzug und die Beitragsüberwachung (Mahnwesen, Inkasso) explodieren werden ? Besten Dank --- hilft /ganz bestimmt/ beim "Sparen" von Verwaltungskosten bei den Krankenkassen !!!

Mast- und Schotbruch

Dein Rick




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