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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: "Fredi" <manfred.jablonski AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: <weigelt AT metux.de>, "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Thu, 5 Jan 2012 14:11:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo, Enrico Weigelt!

Warum so kompliziert?

Der Arbeitgeber hat schon heute die Möglichkeit, auf der Abrechnung für den
Arbeitnehmer die Gesamtbelastung der Sozialversicherungsbeiträge auszuweisen
(Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil). Dafür muss man keine neuen rechtlichen
Grundlagen schaffen.

Transparenz fast kostenlos, das ist doch was ;-)

Gruß

Fredi


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
Enrico Weigelt
Gesendet: Donnerstag, 5. Januar 2012 13:34
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

* Rick <Rick AT news.piratenpartei.de> schrieb:

> Weil die gesetzlichen Krankenkassen eben keine privaten
> Krankenversicherungsunternehmen sind, in die jeder _einzelne_
> Versicherte individuell seinen jeweiligen fixen (!) Monatsbeitrag
> einbezahlt. Der Beitragseinzug findet (im Allgemeinen) summarisch
> durch die Arbeitgeber für die Summe ihrer Beschäftigten bei der
> jeweiligen Krankenkasse statt
> - unter Berücksichtigung der schwankenden monatlichen Entgelte.
> Zusammen übrigens in einer gemeinsamen Überweisung mit den
> Rentenversicherungs- und den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.

Moment, nicht daß wir jetz aneinander vorbeireten !

Mir gings nicht um den Zahlungsfluß (durch den "Arbeitgeber"), sondern die
Aufteilung des Betrages in "Arbeitgeber"- und "Arbeitnehmer"-Anteil.

Also bei einem gegebenem Gehalt fällt der AN-Anteil von x% = X an (der
ausgewiesen wird), während es noch einen vedeckten AG-Anteil von y% = Y
anfällt (den der AN nirgend zu sehen bekommt).
Selbstverständlich wird der AG-Anteil schon vor der Lohnverhandlung bereits
von dem Betrag, den der AG auszugeben bereit ist, abgezogen.
Mit anderen Worten: es wird so oder so der Betrag X+Y bezahlt.
Also laßt uns doch X+Y zu Z zusammenfassen und das entsprechend auf der
Lohnabrechnung ausweisen.


cu
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