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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Clearing

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Clearing


Chronologisch Thread 

Am 10.08.15 um 07:33 schrieb Rudolf Müller:
>>
> Gerne nochmals der Hinweis auf die Grundlage meiner Aussage, die Du
> vielleicht übersehen hast.
> "Wicksellsche Idealbank"
> <http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Wicksellsche_Idealbank>
> "Clearingssystems in London"

Einer der wichtigsten Artikel im Wiki

> Als Wertmaßstab für den Bancor war wohl ursprünglich ein
> Warenkorb vorgesehen.

Soweit ich mich erinnere war ein Währungskorb der wichtigsten Währungen
vorgesehen. Dieser Währungskorb fand schliesslich Eingang beim IWF in
der Form von Sonderziehungsrechten, die aber im Welthandel nie eine
große Rolle gespielt haben.

>> Dieses Phänomen liefert auch die Wurzel aller Geldpolitik - die stellt
>> ein differenziertes Instrumentarium zur Verfügung, mit der die
>> übergeordnete Ebene für die unteren Ebenen Expansion oder Disziplin
>> nahelegen kann. Private Clearinghäuser verfolgen dabei
>> Privatinteressen, aber eine staatliche ZB mit gesamtwirtschaftlichem
>> Auftrag kann auch öffentliche Interessen verfolgen, also antizyklisch
>> handeln (sowohl im boom - restriktiv - als auch im bust - expansiv).
> Ein privates Clearinghaus ist nicht das Problem. Ein Clearinghaus
> rechnet die Forderungen und Verbindlichkeiten der beteiligten Banken zu
> bestimmten Zeitpunkten auf und übernimmt ggf die Aufgabe des
> Settlements, indem sie die Ausgleichszahlungen veranlasst. Setzt Du

In welcher Rechtsform ein Clearing House verfasst ist, betrachte ich als
zweitrangig. Soweit besteht Einigkeit. Wesentlich ist aber...

> Clearinghaus =Zentralbank kann ich Deine Aussage schon besser verstehen,
> bin jedoch trotzdem der Meinung, dass unsere bestehendes Zentralbanken,
> auch wenn sie sich nur im Besitz von Staaten befinden würden, mit der

... dass die Clearing Instanz institutionell und rechtlich unabhängig
ist. Die rechtlichen Möglichkeiten sind so einzuschränken, dass sich die
Aktivitäten auf rechtsgültige Abwicklung des Zahlungsverkehrs
beschränken und die normale Finanzierung von Investitionsprojekten
sichergestellt ist. Die 'lender of Last Resort' Funktion in
Ausnahmefällen wäre Ultima Ratio, was dieser Institution zuzugestehen ist.

Eine in Besitznahme durch Staaten ist unbedingt abzulehnen, da hierbei
eine politische Einflussnahme durch Regierungen nicht ausgeschlossen
werden kann.

> Aufgabe der Regulierung von Busts und Booms überfordert wären. Das
> Problem stellen die unregulierten Finanzmärkte dar, die vollkommen
> intransparent einen großen Teil ihrer Geschäfte (Wetten) abwickeln
> können. Die bei diesen Geschäften entstehenden
> Forderungen/Verbindlichkeiten besitzen erhebliche Rückwirkungen auf die
> reale Wirtschaft. Mir erscheint daher der Ansatz, den für die reale
> Wirtschaft erforderlichen Zahlungsverkehr einschl. der hierzu
> erforderlichen Kredite von dem Spiel der großen Zocker zu trennen, sinnvoll.

Das ist imho eine Mindestanforderung.
Ich würde sogar weitergehen und behaupten, dass sich der Finanzsektor
von real-ökonomischen Gegebenheitheiten vollständig entkoppelt hat und
ein Eigenleben entwickelt hat, in dem das Neoklassische Wachstumsdogma
noch Gültigkeit hat. Es ist imho den beratenden Ökonomen, insbesondere
auch den politisch Verantwortlichen bei den Zentralbanken anzulasten,
diese Entwicklung komplett verschlafen zu haben.

> Über eine Regulierung der Finanzmärkte, wie z.B. eine merkliche
> Transaktionssteuer, könnte eine Verlangsammung und Beruhigung der
> überempfindlichen und starken Schwankungen unterliegenden Finanzwelt
> erreicht werden.

Eine Beruhigung der Finanzwelt wäre vor allem auch für
realwirtschaftlich tätige Unternehmen wünschenswert. Neben den
allgemeinen Geschäftsrisiken müssen sie im heutigen System flexibler
Wechselkurse zusätzlich das Währungsrisiko tragen. In dieser Hinsicht
ist auf internationaler Ebene ein fixes Wechselkursregime vorzuziehen.






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