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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Clearing

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Clearing


Chronologisch Thread 

Hallo Arne,

Zuerst einmal vielen Dank, dass du den Betreff angepasst hast und in
einem neuen Thread weiterführst.

Am 30.07.15 um 11:43 schrieb Arne Pfeilsticker:
> Am 29.07.2015 um 20:21 schrieb Kos <Korbinian.Sturm AT gmx.de>: ...
> Clearing ist etwas geniales. Ich denke gerade darüber nach wie
> dieser Mechanismus an deine Definition heranzutragen ist. Warum?
> Weil Clearing Geld "verschwinden" lässt. ;-)
>
> Hallo Kos, Clearing bedeutet das Verrechnen von gegenseitigen
> Forderungen und Verbindlichkeiten. Bezahlt wird dann nur noch der
> Saldo. Durch Zahlungen verschwindet nur dann Geld, wenn eine
> Nichtbank gegenüber einer Bank einen Kredit tilgt. Ansonsten spielt
> es keine Rolle, ob einzelne Beträge oder der Saldo aus vielen
> Beträgen bezahlt wird.
>
> In Zeiten vor der EDV war Clearing eine feine Sache, weil man nicht
> so viel Geld hin und her schleppen musste. Im Zeitalter des
> elektronischen bargeldlosen Zahlungsverkehrs schickt man lieber die
> einzelnen Beträge über die Leitungen, weil dadurch die elektronische
> Weiterverarbeitung der einzelnen Beträge einfacher und
> nachvollziehbarer ist.

Theoretisch erlauben es die modernen
RTGS(=RealTimeFrossSettlement)-Systeme sogar einzelne Zahlungen komplett
zu verfolgen. Praktisch wird dies jedoch nur in Einzelfällen sinnvoll sein.

> Meine Gelddefinition beschränkt sich auf die Frage: Was ist
> Kreditgeld. Es wird nicht auf Zahlungen selbst eingegangen.

Jetzt sind wir näher an der Sache. Wir haben jetzt einen Zustand in dem
Nichtbanken rechtssicher über ein positives Guthabendepot verfügen
können. Das Thema *Finanzierung* ist damit hinreichend erfasst.

> Eine Zahlung ist (nach juristischer Sprechweise) die Erfüllung des
> Anspruchs auf Geld. Mit und durch die Erfüllung erlischt dann der
> ursprüngliche Anspruch.

der rechtsdogmatische Kern dieser Sprechweise ist doch, dass Gleiches
mit Gleichem vergolten wird.

> Beispiel: Wenn Person A gegenüber der Person B einen Anspruch über
> 10 € hat, dann bezahlt B seine Verbindlichkeit dadurch, dass er z.B
> einen verbrieften Anspruch gegen die Zentralbank über 10 € (= 10 €
> Banknote) an A übergibt.
>
> Jetzt hat A den Anspruch gegenüber der Zentralbank (= 10 € Banknote)
> und der Anspruch von A gegenüber B ist erloschen.
>
> Wie du siehts erhält der Begriff Zahlung durch meine Gelddefinition
> ein sehr klare und präzise Bedeutung.

Prima. Nachdem wir letztendlich eine arbeitsteilige Produktionsökonomie
betrachten, musst du noch den Bereich *Produktion* berücksichtigen und
mit dem Begriff Zahlung in Beziehung setzen.

ivl1705








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