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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Clearing

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ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Clearing


Chronologisch Thread 

Am 05.08.15 um 22:38 schrieb Arne Pfeilsticker:

> Der Preis wird wie du richtig sagst ein Preis pro Einheit (= GE/PE) - aber
> du musst dann diesen Preis mit der Menge und Einheiten der gekauften Ware
> multiplizieren: x PE * GE / PE = x PE
>
> Beispiel:
> Wenn du 5 kg Zucker zum Preis von 1,50 € pro kg, dann lautet die Rechnung:
> 5 kg * 1,50 € / kg = 7,50 €
> q.e.d
>
> Prüfe steht die Einheiten! :=)

Das kommt davon, wenn man zuviele Gedanken in einen Topf schmeisst und
in einem Posting abwickelt. Das Einzige was man aus der
mikroökonomischen Totalanalyse nach Walras herauslesen kann ist folgendes:
Unter der Voraussetzung eines Gleichgewichts auf allen Märkten
(Markträumung) kann man die monetäre Seite mit der realwirtschaftlichen
Seite in Beziehung gesetzt werden. Eine Währungseinheit entspricht dann
z.B. einer bestimmten Menge eines seltenen Metalls.
Dies liefert die Begründung für eine Golddeckung der Währung bei den
Neoklassikern. Das Problem mit dem dieser Auffassung zugrunde liegenden
logischen Zirkelschlusses wird in diesem Blogpost thematisiert:

<http://www.tracksofthoughts.blogspot.de/2010/09/das-wertproblem.html>

Auf die eigentliche Fragestellung in meinem Posting bist du gar nicht
eingegangen. Du schriebst:

> Geld funktioniert in einer Volkswirtschaft deshalb, weil der Austausch
> von Waren und Dienstleistungen über Verträge läuft, die alle nach dem
> gleichen Schema aufgebaut sind: In diesen Verträgen wird ein Anspruch
> auf irgendeine Ware oder Dienstleistung gegen einen Anspruch auf Geld
> /rechtsverbindlich/ vereinbart. Im Falle eines Kaufvertrages bekommt der
> Käufer die Ware (= Leistung), weil er einen Anspruch darauf hat und der
> Verkäufer bekommt das Geld (= Gegenleistung = *Zahlung*), weil er
> hierauf einen Anspruch hat. Beide dürfen die empfangenen Leistungen
> behalten, weil sie es so vertraglich vereinbart haben.

Deine Formulierung erweckt den Eindruck, als handele es sich bei einer
Zahlung um eine bilaterale Transaktion Zahlung gegen Ware.

Nehmen wir an, dass die Transaktion unbar abgewickelt wird. Wenn dieser
Tausch vollzogen wird, dann ist der Käufer (Gelddepotinhaber)
glattgestellt: Sein Depot ist um exakt den Betrag niedriger, der als
vereinbarter Kaufpreis ausgehandelt wurde. Im Gegenzug hat er die volle
Verfügungsgewalt über das physisches Objekt (die Ware) erhalten. Es
stellen sich somit folgende Fragen:
1. Wohin ist das Guthabendepot gegangen?
2. Was hat der Verkäufer für seine Ware bekommen?
3. Was ist eine Zahlung?

ivl1705




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