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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Kredit-/Zahlungsmittelbedarf = reines Vorsprungphänomen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Kredit-/Zahlungsmittelbedarf = reines Vorsprungphänomen


Chronologisch Thread 
  • From: ukw <ukw AT berlin.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Kredit-/Zahlungsmittelbedarf = reines Vorsprungphänomen
  • Date: Wed, 18 Feb 2015 02:41:15 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

5% sind der übliche Satz (VOB und BGB Verträge)

Am 17.02.2015 um 21:11 schrieb Rudolf Müller:
Ein Handwerker muss bei der Schlussrechnung von öffentlichen Aufträgen i. d. R. einen Sicherheitseinbehalt von 3 % hinnehmen. Er stellt 10.000 € in Rechnung und bekommt jedoch nur 8.700 € ausbezahlt. Legt er jedoch eine "Bankbürgschaft" über 300 € vor, erhält er den Rechnungsbetrag komplett. Der öffentliche Auftraggeber hat Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit der Bank, jedoch nicht in die Zahlungsfähigkeit eines jeden Auftragnehmers. Die Bank lässt sich diese Bürgschaft jedoch vom Handwerker vergüten. Die Bonität des Handwerkers spielt bei der Gebührenhöhe wiederum eine entscheidende Rolle. Im Endeffekt leiht die Bank dem Handwerker ihren Kredit im Sinne von "Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit".





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