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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Kredit-/Zahlungsmittelbedarf = reines Vorsprungphänomen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Kredit-/Zahlungsmittelbedarf = reines Vorsprungphänomen


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Gerhard <listmember AT rinnberger.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Kredit-/Zahlungsmittelbedarf = reines Vorsprungphänomen
  • Date: Tue, 17 Feb 2015 12:31:16 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Arne Pfeilsticker
Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de


Am 17.02.2015 um 11:21 schrieb Gerhard <listmember AT rinnberger.de>:

Am 16.02.15 um 23:05 schrieb Arne Pfeilsticker:
Hallo Gerhard, wie ich bereits an anderer Stelle betont habe, werden
an Märkten grundsätzlich nur bewertbare subjektive Rechte gehandelt.

Zunächst halte ich die Verwendung von Begriffen aus der Juristerei für
das Verständnis ökonomischer Zusammenhänge, bei denen es um Tausch und
Wertschöpfung geht, als nicht zielführend.

Hallo Gerhard,
ich denke man sollte die Begriffe verwenden, die ein Problem sachlich am besten beschreiben. - Und zwar egal woher die Begriffe stammen.

Es ist unstreitig, dass wir uns letzt endlich über Tausch und Wertschöpfung unterhalten wollen, aber wir sollten dabei wissen, was wir eigentlich und tatsächlich tun. Nur so können wir m.E. Tausch und Wertschöpfung tatsächlich verstehen.

Die für mich interessante Entdeckung war die Erkenntnis, dass ökonomische Zusammenhänge sehr oft mit rechtlichen „Fäden“ gesponnen werden.

Beispiel: 
Wenn ich Giralgeld lediglich als ein Datensatz auf einem Bankcomputer betrachte, dann Trennen mich Welten von der Betrachtung, dass dieser Datensatz lediglich der Nachweis für eine Forderung (= subjektives Recht) ist. 


In beiden Fällen ist Geld oder Geldkapital ein Anspruch auf Geld.

Ersetze 'Anspruch auf Geld' durch 'Forderungen gegenüber einer Bank' und
ergänze 'wobei das Guthaben in in einem Bankdepot dokumentiert ist,
welches sich nur innerhalb einer Zahlung ändert und zwischen zwei
Zahlungen unverändert bleibt'. Wir können dadurch das Thema auf die
Details der Abwicklung einer Zahlung begrenzen. Der entscheidende
Begriff ist imho dabei die 'Finalisierung' einer Zahlung, welche die
endgültig schuldbefreiende Wirkung des Geldes hervorhebt.

Angenommen ein Kunde zahlt eine Rechnung. Dann wird durch die Zahlung mit Giralgeld eine Forderung gegen den Kunden durch eine Forderung gegen eine Geschäftsbank getauscht.
Auch nach der Zahlung hält der Verkäufer eine Forderung, nur gilt der neu Schuldner als solventer.
Und selbst wenn der Verkäufer, das Bankguthaben gegen Banknoten eintauscht, hält er am Ende wieder nur eine Forderung. Jetzt allerdings gegen den besten Schuldner, den es in einem Währungssystem gibt.

Nebenbei wird dabei die unselige Rekursion in deiner Definition aufgelöst.

Die rekursive Natur des Kreditgeldes geht es zu verstehen. 


In der Quantumökonomie kommt jetzt noch die Integration der Produktion
hinzu. Ich zitiere aus dem Wiki-Artikel:

Produktion wird in der Quantum Ökonomie als makroökonomisches
Phänomen definiert, da es nicht bloß zu einem Einkommen für einen
einzelnen Produzenten führt, sondern – im ökonomischen Sinn – für die
ganze Gesellschaft. Im Moment der Lohnzahlung entsteht ein neues
Einkommen, welches sowohl den Output des Lohnempfängers als auch
einen Anteil am gesamten Output einer Gesellschaft definiert. Während
sich die positiven und die negativen Bankdepots im Bankensystem
notwendigerweise exakt aufheben, stellt das Einkommen ein
Nettovermögen für die Gesellschaft als Ganzes dar, welches nicht
durch Schöpfung von „negativem Einkommen“ aufgehoben wird.

Im Moment der Lohnzahlung findet der Split zwischen monetärer und realer
Sphäre statt:
Monetär: Forderung ggü. Bank
Real: Anspruch auf Anteil am physischen Output

Genau an dieser Stelle hilft der juristische Blick.

Mit der Lohnzahlung hast du gerade keinen Anspruch auf einen Anteil am physischen Output, sondern lediglich einen Anspruch auf Geld gegenüber der Bank, auf die der Lohn überwiesen wurde.

Der Anspruch auf einen Anteil am physischen Output kommt erst zustande, wenn du z.B. einen Kaufvertrag über einen Computer abschließt. Dieser Kaufvertrag enthält dann zwei Ansprüche. Der Käufer hat den Anspruch auf den Computer (bez. genauer gesagt auf das Eigentumsrecht am Computer) und der Verkäufer hat einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Wäre Geld schon mit einem Anspruch am physischen Output verbunden, dann würden schon lange die Fetzen fliegen, im Streit darüber wem welcher Output zusteht.

Aus der strengen Logik der Doppik folgt das diese *identisch* sein müssen.

Die strenge Logik der Doppik sagt gerade nicht, dass diese „identisch“ sein müssen, sondern sie sagt lediglich, dass sie wertmäßig gleich groß sind. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Aus der Sicht der gerade heiß diskutierten Saldenmechanik wäre m.E. deine Ansicht eine unzulässige Problemverschränkung.

Gruß
Arne




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