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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Ein basisinformativer Artikel

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Ein basisinformativer Artikel


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Ein basisinformativer Artikel
  • Date: Sun, 14 Dec 2014 01:36:24 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 13.12.2014 um 20:38 schrieb Exile (O.Herzig):
Für mich ist auch derzeit die Geldmenge "begrenzt" und zwar durch 1% Mindestreserve an Zentralbankgeld.
Auf dem Auge der Mindestreserve bist Du offensichtlich etwas kurzsichtig. Gerade die 1 % Mindestreserve spielen bei der Geldschöpfungskapazität der Geschäftsbanken keine Rolle mehr.

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Mindestreserve

"Die Mindestreserve in ihrer heutigen Form mit einem Reservesatz von nur 1 % hat keine Auswirkungen auf die Kreditschöpfungsmöglichkeit der Geschäftsbanken mehr. Sie dient lediglich einer Reduzierung der erforderlichen Zentralbankmittel beim Zahlungsverkehr im Bankensystem und wirkt deshalb auch indirekt beruhigend auf das Auf und Ab der Zentralbankzinsen."

Hierzu die Deutsche Bundesbank
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Geldpolitik/Mindestreserven/mindestreserven.html

"Die wichtigsten Funktionen des Mindestreservesystems sind die Stabilisierung der Geldmarktsätze und die Vergrößerung der strukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem (Quelle: Die Geldpolitik der EZB. Europäische Zentralbank, Frankfurt 2004)."


Welche Faktoren haben nun einen Einfluss auf die Höhe der von einer Geschäftsbank schöpfbaren Kreditmenge?
  • Forderung einer Mindestreserve durch die Zentralbank (nur noch theoretisch)
  • Kassenbestand zur Aufrechterhaltung des baren Zahlungsverkehrs
  • Überschussreserven zur Durchführung von Überweisungen
  • Anforderungen an das Eigenkapital der Bank gemäß KWG (Kreditwesengesetz KWG) § 10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__10.html)
  • Anforderungen an die Liquidität der Banken gemäß KWG (Kreditwesengesetz KWG) § 11 Liquidität (http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__11.html)

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Genügend verschuldungsbereite Kreditnehmer (Schuldner) müssen gefunden werden
  • Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers muss vorhanden sein oder
  • der Kreditnehmer muss beleihungsfähige Sicherheiten bieten, d.h. Eigentum muss vorhanden sein und der Kreditnehmer muss bereit sein dieses zu verpfänden
  • Um sich für Kredit-Auszahlungen Bargeld bei der Zentralbank zu beschaffen, benötigt die Bank "notenbankfähige Sicherheiten"

Die Kreditschöpfungskapazität einer Bank auf die Mindestreserve zu beschränken, ist mE deshalb in mehrfacher Hinsicht nicht tragfähig.

Beste Grüße
Rudi2






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