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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB
  • Date: Sat, 04 Oct 2014 19:33:47 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Nur noch kurz hierzu:

Du meintest wohl, "wenn der Schein weg is, is auch das Geld weg". Das Geld ist für Dich dann weg, ja. Aber die dahinterstehenden abstrakten Rechtsbeziehungen existieren weiter und haben Folgen, sind also mit dem Schein nicht einfach verschwunden.
Eine ganz praktische Beispielgeschichte dazu hatte ich mal ins gelbe Forum gestellt (In dem anschließenden Diskussionsfaden ging es dann um dieselben Fragen, die Du hier jetzt aufwirfst):
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=172964

Sehe den Zusammenhang nicht, aber hierzu nur soviel: Die bist Eigentümer deiner Geldscheine und kannst damit nach Belieben verfahren, du darfst sie bspw. auch in den Ofen werfen. Siehe hierzu: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Quellen/Fragen_an_die_Bundesbank#Eigent.C3.BCmer_von_Banknoten

In Deutschland ja, in England nicht. Dort sind, wie in dem verlinkten Posting ausgeführt, die Banknoten Eigentum des Königshauses (und werden - zum Materialwert natürlich - auf der Aktivseite der Bilanz geführt, zum Nennwert natürlich in der Bilanz der BoE auf der Passivseite.

Cauty, der seine Banknoten verbrannt hat, mußte dem britischen Königshaus Schadensersatz für die zerstörten Noten (Materialwert natürlich, nicht Nennwert!) leisten, wie in dem oben verlinkten thread beschrieben und diskutiert (u.a. übrigens mit "Liated").

Daß der Halter der Banknote auch ihr Eigentümer ist, ist also nicht generell so und damit für die "Geldeigenschaft" der Note nicht wesentlich (denn natürlich hat auch in England der Halter der Note zwar keine Eigentumsrechte an der Note, kann aber sehr wohl über den auf ihr repräsentierten Vermögensbetrag frei verfügen).

Gruß
Wolfgang




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