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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Ulrich Bär <ulrich.baer AT gmail.com>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Sun, 15 Jul 2012 11:50:33 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

2012/7/15 sanremo AT arcor.de <sanremo AT arcor.de>:
> CE ist nicht alte Klasse 3
richtig CE sind die schweren LKW
>
> Man darf auch mit dem BE Führerschein 1:1,5 fahren. Mit BE im Moment noch
> 8,75 t z.G. Aber ne durchgängige Bremsanlage ist von Nöten. Und das haben
> PKWs meist nicht. Aber wenn, dann auch bei PKW mit Ah. 1:1,5 also 8,75t.


es stimmt aber das man mit BE das 1,5 Fache darf bzw. gilt hier §42
(der Geländewagen Sonderfall fehlte leider bei dem Fahrlehrerverband).
Was uns wieder dazu bringt wieso 1,5 Fache nur bei Geländewagen gilt


allerdings müsste laut Definition auch ein Audi S3 oder Sportwagen ein
Geländewagen sein können (event. mit kleinem Umbau).

Ich tippe drauf das die StVZO §42 einfach auf die Leistung (belegt
durch die Steigfähigkeit) abziehlt.

4.
GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1.
Fahrzeuge der Klasse N1mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1gelten als Geländefahr-
zeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
— mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
— mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrich-
tung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müs-
sen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen
durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm
betragen.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1970L0156:20060704:DE:PDF




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