Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Ulrich Bär <ulrich.baer AT gmail.com>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Sat, 14 Jul 2012 20:56:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

2012/7/14 Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>:
> Wie ich oben geschrieben habe scheint mir die Diffenzialsperre und der
> Allradantrieb eine Begründung zu sein für die erhöhte Anhängerlast.

Aber dann ist es doch wirklich fragwürdig wieso es den Unterschied gibt.
Gibt ja schon einige PKW mit Allrad und Traktionskontrolle (was einem
Sperrdiff überlegen ist)

Bei LKW darf wohl ein Anhänger auch nur das 1,5 fache der Gesamtmasse
des ziehenden Fahrzeuges betragen.

Und letztlich beschränkt der Fahrzeugschein ja zusätzlich.

außerdem wiegt ein Pferdeanhänger mind. 2 Tonnen, da reicht der Golf
ja grade so. (vollbeladen) Aber ich vermute das die zugelassene
Zuglast das nicht hergibt. Mit einem Wohnwagen kommt man da auch an
die Grenzen.

Gibt es überhaupt ein PKW der mehr ziehen kann (laut Fahrzeugschein)
als gesetzlich reguliert?
(bsp. ein 2t PKW der 3t Zuglast verkraftet)


Vermutlich geht es auch um Stützlast (Bremsen) und Stabilität der
Anhängerkupplung – die bei einem Geländewagen deutlich robuster ist.




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang