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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Ulrich Bär <ulrich.baer AT gmail.com>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Sat, 14 Jul 2012 22:45:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

2012/7/14 Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>:
> Am 14.07.2012 21:14, schrieb sanremo AT arcor.de:
>
>
>> Oh man, habe ihr im Theounterricht in der Fahrschule nicht aufgepasst.
>> Jaja jetzt hab ich euch erwischt. Das ist üblicher Weise im Thema 2 und
>> oder Thema 14 dran.
>
>
>
> Danke für die ausführliche und einfach verständliche Erklärung.


um das etwas näher zu beleuchten
Thema 2 Risikofaktor Mensch
Sonderstoff für die Führerscheinklasse B/BE:
Thema 14: Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Züge

Auch die C1E/C1 hat darüber was.

Was uns Sanremo aber nicht sagt, ist was er nun eigentlich meint.

allerdings hat es den Anschein das die Führerscheinklassen das schon
regeln. Da man nur mit C1E (und CE) Anhänger über 1:1 ziehen darf.
(alte klasse 3)
Sprich selbst mit Geländewagen darf man mit neuem lappen nur Anhänger
mit dem leergewicht der Zugmaschine ziehen.




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