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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Bjoern <bbb AT chefmail.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Fri, 13 Jul 2012 23:36:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>


> Bitte nicht Masse (um die geht es) mit Aerodynamik in einen Topf werfen.
Ich werf da nix in einen Topf.

Zur Erklärung:
Ein 1,5-Tonen SUV hat die selbe Masse wie ein 1,5-Tonnen Golf.
Nur darf der SUV 2,25 Tonnen ziehen, der Golf nur 1,5 Tonnen. Laut Gesetz.

Warum darf der SUV das? Weil er höhere Bodenfreiheit hat und deswegen
vor dem Gesetz als Geländewagen gilt!?
(Allrand gibts im Golf ja auch, das reicht aber nicht um vor dem Gesetz
als Geländefahrzeug zu gelten)

Leider sorgt die höhere Bodenfreiheit zwangsläufig für schlechte
Aerodynamikwerte und damit hohen Kraftstoffverbrauch!!!


> Ein Geländewagen muß Steigungen von 30%+ zurücklegen können, ein PKW
> IMO bis 20%. Wenn ich dann hier sehe das Leute die 24% Steigung mit
> Hänger oder LKW versuchen dann kann ich immer nur den Kopf schütteln.
> Kurz: Es scheint mir eine Begründung für die unterschiedliche
> Anhängelasten zu geben.
Geländewagen ist definiert durch Allrad, Sperrdifferential und
Bodenfreiheit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%A4ndewagen#Rechtliches

Allradantrieb zu fordern sehe ich ja noch ein

Aber was bringt denn die Bodenfreiheit für die maximal fahrbare
Steigung? Wieso sollte ein Golf keine 24% Steigung schaffen, ein gleich
schwerer und gleich motorisierter SUV aber schon?


Gruß
Björn




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