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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Sat, 14 Jul 2012 00:28:27 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 13.07.2012 23:36, schrieb Bjoern:

Ein Geländewagen muß Steigungen von 30%+ zurücklegen können, ein PKW
IMO bis 20%. Wenn ich dann hier sehe das Leute die 24% Steigung mit
Hänger oder LKW versuchen dann kann ich immer nur den Kopf schütteln.
Kurz: Es scheint mir eine Begründung für die unterschiedliche
Anhängelasten zu geben.
Geländewagen ist definiert durch Allrad, Sperrdifferential und
Bodenfreiheit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%A4ndewagen#Rechtliches

Allradantrieb zu fordern sehe ich ja noch ein

Aber was bringt denn die Bodenfreiheit für die maximal fahrbare
Steigung? Wieso sollte ein Golf keine 24% Steigung schaffen, ein gleich
schwerer und gleich motorisierter SUV aber schon?

Die Bodenfreiheit ist eines von 7 Kriterien der im Gesetzestext verlinkte Richtlinie die ein Geländefahrzeug ausmacht, das hat nur indirekt für die Anhängelast etwas auszusagen.

Wie ich oben geschrieben habe scheint mir die Diffenzialsperre und der Allradantrieb eine Begründung zu sein für die erhöhte Anhängerlast.
Um auf die Steigung zurück zu kommen. Die technisch zul. Anhängelast wird bei einer Steigung von 12% ermittelt. (Das gilt auch für den Golf IV, zufällt habe ich dafür die Zahlen (bei 12% Steigung = 1300 Kg, bei Strecken bis max. 8% Steigung = 1500 kg)

Keine Ahnung warum du hier auf der Bodenfreiheit herum reitest die mit der Anhängelast IMO wenig zu tun hat.

Nur weil ein Boot auch ein Licht haben muss, muss die Beleuchtung noch lange nichts mit der Seetüchtigkeit zu tun haben.
Und nur weil ein Geländewagen Bodenfreiheit haben muss, muss die Bodenfreiheit keine Auswirkung auf die Anhängelast haben.

Gruß Michael




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