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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Ulrich Bär <ulrich.baer AT gmail.com>
  • To: "sanremo AT arcor.de" <sanremo AT arcor.de>
  • Cc: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Sun, 15 Jul 2012 22:33:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

2012/7/15 sanremo AT arcor.de <sanremo AT arcor.de>:
> Der Geländewagen muss als LKW zugelassen sein. Das geht bei nem PKW nicht
> ohne weiteres. Dazu muss ein PKW umgerüstet werden (Sitze raus,
> Blechfenster, Laderaumabtrennung)


oh, da ja seit 01.05.2005 der Teil der StVZO aufgehoben wurde und
somit Geländewagen (bis auf wenige Ausnahmen) als PKW zu versteuern
sind. Heißt das das ich mit einem als PKW versteuertem Geländewagen
auch nur das 1 fache ziehen darf?

der X5 zb. darf 2,7t ziehen, wiegt aber nur 2,3t allerdings kann man
eine Anhängelasterhöhung auf 3.500 kg bei max. 12% Steigung
dazukaufen. (Auflastung)

Der X5 wird aber als PKW versteuert (SUV/SAV) darf der nun seine
2,7/3,5t ziehen?

ein Geländewagen der aber als PKW versteuert wird, 2,7t (3,5t) ziehen
kann aber kein LKW ist…

tolle bürokratie!




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