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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Bjoern <bbb AT chefmail.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Wed, 18 Jul 2012 23:52:04 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hallo Michael


> Der von mir erwähnte Golf 4 hatte z.B. bei 8% Steigung 1800 kg
> Anhängelast (das ist mehr als 1:1)
Ist ja super wenn das irgendwie geht aber laut dem Gesetz ist das
eindeutig verboten. Bist du sicher dass es nicht ein Golf4 mit >= 1800kg
zulässigen Gesamtgewicht ist. (die gibt es nämlich)


> Weil nur Geländewagen die 30% Steigung schaffen müssen.
OK, an den Punkt hatte ich gerad nicht mehr gedacht, sorry.
Mir geht es einzig und allein darum die erhöhte Bodenfreiheit aus der
Anforderungsliste für die 1,5-fache Anhängelast zu streichen. Darauf
bezog sich meine Aussage noch keine Gegenargumente gesehen zu haben. Man
könnte die Steigung noch mit aufnehmen:

Neuer Vorschlag zur Einigung:
=> PKW dürfen nur das 1,5-Fache ihres eigenen Gewichts ziehen wenn sie
Allrad haben und 30% Steigung schaffen.

Ich nehme an viele Allrad-PKWs dürften dank niedrigen Schwerpunkt,
kurzem Getriebe und starken Motor kein Problem mit dieser Anforderung haben.

Nochmal in aller Deutlichkeit worum es mir geht: Ich will nicht dass das
Gesetz aerodynamisch-schwachsinnige Fahrzeuge fordert oder fördert.


Gruß
Björn




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