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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Fri, 13 Jul 2012 23:09:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 13.07.2012 22:41, schrieb Bjoern:
Ahio zuammen,


mal was ganz anderes:
Ich bin gerad auf § 42 StVZO gestoßen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

Es scheint als dürfen Geländewagen per Gesetz mehr ziehen als PKWs !?
Geländewagen bis zu 1,5x Eigengewicht, PKW nur bis zu 1x Eigengewicht.

Ich dachte immer das wäre sone Masche der Industrie um Pferdebesitzern
einen teuren Zweitwagen aufdrücken zu können ... aber es ist anscheinend
vom Staat so vorgegeben.

Hier sollte man dringend mal was ändern.
Aerodynamischer Irrsinn wie eine viel zu hohe Bodenfreiheit sollte nicht
unbedingt noch gefördert werden.


Aerodynamik ist bei einem Geländewagen nun wirklich kein Kriterium. Robust, hohe Bodenfreiheit hohe Steigungswinkel, das dürften eher Kriterien sein die auf einen Geländewagen sinnvoll anwendbar sind.

Wenn ich raten müsste was für die höhere Anhängelast ausschlaggebend ist, würde ich Steigungswinkel und Bodenfreiheit tippen.

Ein Geländewagen muß Steigungen von 30%+ zurücklegen können, ein PKW IMO bis 20%. Wenn ich dann hier sehe das Leute die 24% Steigung mit Hänger oder LKW versuchen dann kann ich immer nur den Kopf schütteln.

Kurz: Es scheint mir eine Begründung für die unterschiedliche Anhängelasten zu geben.

Gruß Michael






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