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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 42 StVZO - Anhängelast
  • Date: Thu, 19 Jul 2012 05:14:18 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 18.07.2012 23:52, schrieb Bjoern:
Hallo Michael


Der von mir erwähnte Golf 4 hatte z.B. bei 8% Steigung 1800 kg
Anhängelast (das ist mehr als 1:1)
Ist ja super wenn das irgendwie geht aber laut dem Gesetz ist das
eindeutig verboten. Bist du sicher dass es nicht ein Golf4 mit >= 1800kg
zulässigen Gesamtgewicht ist. (die gibt es nämlich)

Irgendwie sind die Autobauer doch auch nicht mehr ganz knusper:

Leergewicht Golf:

Typ 1 750–805 kg
Typ 2 845–985 kg
Typ 3 960−1380 kg
Typ 4 1050−1477 kg
Typ 5 1155–1590 kg

Was kommt als nächstes? Der Golf 8 hat dann LKW-Zulassung?
Ja, ich weiss Sicherheitstechnik hat Gewicht, aber von Leichtbau kann da nun wirklich keine Rede mehr sein.

Ich konnte nicht glauben das die 1800 zul.Gesamtgewicht hatten, war wohl aber nur knapp drunter, 1750-1790 habe ich im Netz gefunden. Da runde ich mal großzügig auf.

Dann ist das aber wieder ein Argument für den Antrieb. Der Golf4 hat anscheinend den Test nicht geschafft, deswegen durfte er die 1800 nur bei 8% ziehen. Normalerweise hatte er (laut den SCheinen die es bei der Google Bildersuche gab) 1500 Kg.

Verwirrte Grüße Michael




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