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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Shared Space

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Shared Space


Chronologisch Thread 
  • From: Benutzer Name <benutzername79 AT googlemail.com>
  • To: "Käptn Nemo" <kaeptn-nemo AT de-postfach.net>, Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Shared Space
  • Date: Tue, 12 Jun 2012 12:12:53 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Moin, Moin Nemo,

ich werde das nächste Mal den "Satireknopf" ein- und ausschalten, damit du nicht alles so ernst nimmst. P-)

Genauso wie bei der Endlosdebatte "Grünen fordern Tempolimit" gibt es zwei Lager, Pro Regelierung und Pro Bildung. Ich gehöre dem Pro Bildungslager an.
Damit ShareSpace funktioniert ist Bildung und gegenseitige Rücksichtsnahme unabdingbar.
Nur wenn es viele Regeln/Gesetze gibt kann man klagen. Ich halte mehr von wenigen  Gundsätzen, die situationsbedingt angepasst werden, sowie Rechts-vor-Links.
Deine aktuellen Urteile sind toll, aber zeigen nur den Egoismus des Menschen auf.

P.S.: Bist du schon einmal mit deinem Fahrrad mit Höchsttempo durch den Wald gefahren? Ich ja. Und weil ich das Risiko kenne, trage ich dabei Sicherheitskleidung.
Auch aus diesem Grund ist es kein Glück, sondern meiner gewarteten Bremsanlage und meinen Fähigkeiten zu verdanken, dass ich bisjetzt noch keinen Unfall hatte.

MfG
  Güüni

Am 12. Juni 2012 10:51 schrieb "Käptn Nemo" <kaeptn-nemo AT de-postfach.net>:

Vielen Dank für Deine qualitativ hochwertige Einschätzung des IST-Zustandes.

 

Meine Zitat stammen ausnahmslos aus aktuellen Urteilen bzw. den derzeit geltenden Verkehrs-Regelungen.

 

Und dass Du bislang noch keinen umgefahren hast, ist nicht Dein Verdienst, sondern einfach Glück.

Mit der selben Einstellung müßtest Du eigentlich gegen ein Tempolimit auf Autobahnen sein, wenn Du bislang noch keinen Unfall hattest.

 

Käptn nemo

 


Benutzer Name <benutzername79 AT googlemail.com> hat am 11. Juni 2012 um 17:28 geschrieben:

> Moin, Moin Nemo,
>
> was soll ich dazu bloß schreiben? Danke für deine sinnfreie Recherche. Am
> Besten es werden noch Radwege in die Fußgängerzonen eingerichtet, so dass
> die Verkehrsteilnehmer getrennt werden. Es ist zwar kein Platz dafür da,
> aber wenn es die Sicherheit erhöht. Schließlich kann man dann irgednwen für
> sein Fehlverhalten verklagen. Außerdem braucht man dann keine Angst haben,
> dass andere Verkehrsmittel einen in den Weg kommen. Man kann dann auch
> keinen mehr anschreien, dass er die Regeln nicht einhält. Man müsste auch
> keine Rücksicht mehr nehmen, schließlich ist alles geregelt und wenn etwas
> schief geht, dann hat einer die Regeln nicht befolgt und kann verklagt
> werden. Wäre das nciht schön?
>
> Ich vertraue meiner gewarteten Bremsanlage und meinen bescheidenen
> Fähigkeiten Fahrrad zufahren. Ich werde nochmals frühzeitig deutlich
> langsamer, wenn der Verkehr zunimmt oder nicht berechenbare Personen
> (Kinder) vor mir sind. Ich kenne das Risiko. Ich kann es einschätzen. Ich
> habe noch nie jemand umgefahren.
>
>
> MfG
>    Günni
> Am 11. Juni 2012 17:02 schrieb "Käptn Nemo" <kaeptn-nemo AT de-postfach.net>:
>
> >
> >
> > Benutzer Name <benutzername79 AT googlemail.com> hat am 11. Juni 2012 um
> > 16:53 geschrieben:
> >
> > > Moin, Moin Nemo,
> > >
> > Natürlich
> > > fahre auch ich durch die Fußgängerzone. Meist (99%) sogar mir
> > angepassten
> > > Tempo, 10-15 km/h.
> > >
> > > MfG
> > >   Günni
> >
> > Und genau das ist in Fußgängerzonen unzulässig.
> >
> >
> >
> > "Ein Radfahrer, der nachts verbotswidrig durch eine Fußgängerzone fährt,
> > muss dabei mit Hindernissen rechnen. Stürzt er beispielsweise über einen
> > Betonpoller, kann er nicht die zuständige Kommune haftbar machen. Dies
> > folgt aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts. Die Richter wiesen
> > die Klage einer Frau ab, die mit ihrem Rad im Dunkeln auf einem nur
> > Fußgängern vorbehaltenen Straßenabschnitt über einen Poller gestürzt war
> > und sich erheblich verletzt hatte. Dort sei Fahrrad fahren verboten
> > gewesen. Die Klägerin habe deshalb den Weg außerhalb seiner Freigabe
> > benutzt. Damit bestehe ihr gegenüber keine Verkehrssicherungsplicht. Die
> > Gemeinde sei auch nicht zu Sicherheitsmaßnahmen gegenüber verbotswidrig
> > handelnden Personen verpflichtet gewesen, hieß es weiter. Vor der
> > Fußgängerzone und dem Poller sei eine verkehrsberuhigte Zone angeordnet
> > gewesen, wo auch Radfahrer nur in Schrittgeschwindigkeit hätten fahren
> > dürfen. Die Entfernung zwischen den Pollern und dem Ort, wo die Klägerin
> > nach ihrem Sturz gelegen habe, belege aber, dass sie wesentlich schneller
> > als Schrittgeschwindigkeit gefahren sei. Mit einem solchen verbotswidrigen
> > Verhalten habe die Kommune nicht rechnen müssen (OLG Thüringen, Az. 3 U
> > 559/01). "
> >
> >
> >
> > Zur angepaßten Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten sowie Fußgänger-Zonen
> > soviel:
> >
> >
> >
> > "Radfahrer, die *(so dies erlaubt ist)* in einer Fußgängerzone unterwegs
> > sind, sind dazu verpflichtet, *Schritttempo* (4-7 km/h) zu fahren. Das
> > hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden."
> >
> >
> >
> > Du fährst also doppelt so schnell wie zulässig, falls es dort überhaupt
> > uzlässig ist.
> >
> >
> >
> >
> >
> > Käptn Nemo
> >

--
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