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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Radwegbenutzungspflicht

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Radwegbenutzungspflicht


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Radwegbenutzungspflicht
  • Date: Sun, 10 Jun 2012 13:38:02 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 10.06.2012 12:51, schrieb Bjoern:

Gravierend ist jedoch wenn der motorisierte Verkehr nicht überholen kann
und mehrere Menschen dann ihre kostbare Zeit verlieren. Wir leben nunmal

Ein Verkehrsteilnehmer hat seine Geschwindigkeit IMMER den Verkehrsverhältnissen anzupassen, es ist also nicht unangemessen wenn er auf langsamer Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen muss. Mit dem gleichen Argument müsstest du Traktorspuren, Roller- und Mofaspuren und ähnliches einführen. Eine normale Durchgangsstrasse dürfte dann eine Breite von ca. 30m haben.
Bei einer 30er Zone ist das überhaupt kein Thema mehr, auf ebener Strecke schaffen sogar ungeübte Radfahrer Tempo20 das dürfte dann keine unangemessene Einschränkung mehr sein.



Daher würde ich die Radwegbenutzungspflich nicht ersatzlos streichen,
sondern durch ein Regelwerk ersetzen dass die Rücksichtnahme nach §1 in
dem Bereich etwas besser ausführt und Strafen für rücksichtsloses
Verhalten festlegt.

Dazu gibt es eine relativ eindeutige Rechtssprechung die sich z.B. auf Traktoren und 6km-Fahrzeuge bezieht. Es dem nachfolgenden Verkehr das überholen zu einem geeingneten Zeitpunkt zu ermöglichen. Dies bedeutet aber nicht das ein entsprechendes Fahrzeug alle 20m anhalten muss um den nachfolgenden Verkehr passieren zu lassen.
Das bedeutet auch nicht das ein Traktor einen Landwirtschaftlichen Weg nutzen muss, selbst wenn er diesen befahren könnte.
Rechtsgrundlage ist übrigens der §5 StVO für das passieren lassen wäre es §5(6) StVo.
Beim üblichen Radfahrer dürfte sich diese Diskussion erledigen, da er in der Regel innerhalb der von Gerichten für akzeptabel gehaltenen Zeit überholt werden kann.

Auch ist das was du forderst wohl durchaus übliches Verhalten, nach der Studie des BAST verwenden 90% der Radfahrer einen vorhanden Radweg, unabhängig von der Benutzungspflicht.

Auch wenn unser Verkehrsminister öfter mal rumsaut versuchen auch Radfahrer die anderen möglichst wenig zu behindern.

Gruß Michael




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