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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Radwegbenutzungspflicht

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Radwegbenutzungspflicht


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg - Radwegbenutzungspflicht
  • Date: Sun, 10 Jun 2012 15:24:08 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 10.06.2012 14:15, schrieb Bjoern:

Wenn einer meint auf dem Radweg nicht schnell genug fahren zu können
obwohl der in guten Zustand ist, dann die Straße benutzt, dabei aber nie
rechts ran fährt und hinter ihm stauen sich dann 25 PKW mit insgesamt 30
Insassen ..... Was willst du mit dem machen?

a. gehst du von der falschen Vorraussetzung aus, das Fahrrad ist ein Fahrzeug und hat die Straße zu benutzen. Immer, wenn du das nicht willst, also das Recht einschränken willst, brauchst du eine gute Begründung. Alle Verwaltungsgerichte und der BGH haben entschieden das ein Geschwindigkeitsunterschied in der Regel nicht zu einer Behinderung des PKW-Verkehrs führt die eine Rechteeinschränkung des Radfahrers rechtfertigen.
Das ist geltendes Recht, weshalb die Behinderung des motorisierten Verkehrs kein Argument ist das ein Verwaltungsgericht für die Anordnung einer Benutzungspflicht gelten lässt.


b. gilt nicht der §1 sondern, wie von mir schon erwähnt der spezialisierte §5 Abs 6 StVO in deinem Beispiel.

Ich halte dein Beispiel für an den Haaren herbeigezogen, ich habe kein Gerichtsurteil in diese Richtung gefunden, auch kein Verwarngeld (was ja dann die entsprechende Ahndung wäre). Wenn nie ein Gericht über einen solchen Fall veröffentlich entschieden hat muss das sehr häufig vorkommen.

Ein Radfahrer der nicht rechts fährt würde nebenbei noch gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, das wäre wieder ein Grund ihn zu Verwarnen.

Reden wir jetzt noch etwas weiter von deinen schlechten Träumen oder wollen wir uns wieder einer halbwegs sachlichen Diskussion zuwenden, für sowas habe ich Sonntags mittags echt keinen Nerv.

Michael





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