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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Namen in Urteilen

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Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Namen in Urteilen


Chronologisch Thread 

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Am 08.07.2010 22:47:47 schrieb Stephan Urbach (evtl. zitierend!):

schrieb Stephan Urbach:
> Am 08.07.2010 21:58, schrieb Haide F.S.:
>> Aus dem Münchener Kommentar zur ZPO: § 169 GVG Rn 130b
>
> Die ZPO ist für Schiedsgerichte nicht maßgeblich.

Doch - sie ist sozusagen eine allg. Gerichtsordnung. Da Schiedsgeichte
nicht in das Belieben von Parteien gestellt sind,
>
> Im übrigen steht uach in der Satzung, wie wann was veröffentlicht wird.
> Mit dem Beitritt zur Piratenpartei hat ein Mitglied diesen Bedingugen
> zugestimmt.

Das bedeutete eine Abdingung von Grundrechten - diese wäre aber
zweifellos nicht "freiwillig", weil mir die Mitwirkung an der
politischen Willensbildung versagt wird, wenn ich nicht auf meine
Grundrtechte verzichte -

d.h. die Einwilligung darin ist nicht rechtswirksam und eine
dahingehende Auslegung der Satzung nichtig.

Die normative Wirkung einer Parteisatzung kann gewiss weder Gesetze noch
Naturalrechte und Grundrechte außer Kraft setzen.

Gruß

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