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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Namen in Urteilen

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Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Namen in Urteilen


Chronologisch Thread 

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Allein die Tatsache einer Parteizugehörigkeit ist ein besonders
sensibles Merkmal (iS des BDSG § 3)- schon aus diesem Grund darf dies
nicht durch eine Veröffentlichung des Urteils publik gemacht werden
(auch für nicht Parteimitglieder!)

D.h. es ist nach meinem Verständnis möglich bei einem öffentlichen
Verfahren die Verkündung und Begründung in einer Telko mit Namensnennung
vorzunehmen.

ABER es ist nicht zulässig, das Urteil dann mit Namen zu publizieren
oder etwa gar die Telko aufzuzeichnen.

Involvierte werden die handelnden Personen auch im anonymisierten Urteil
erkennen.

Gruß

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