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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Namen in Urteilen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Namen in Urteilen


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat@praes.eu>
  • To: haidefs@googlemail.com, schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Namen in Urteilen
  • Date: Fri, 09 Jul 2010 00:03:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

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Hash: SHA1

Am 08.07.2010 21:58:34 schrieb Haide F.S. (evtl. zitierend!):

schrieb Haide F.S.:
> Ahoi,
>
> Am Donnerstag, den 08.07.2010, 20:17 +0200 schrieb Daniel Düngel:
>> Am 08.07.2010 19:21, schrieb Bastian:
>>> Ahoi!
>>>
>>> Eigentlich gehören alle Namen und Ortsbezüge anonymisiert, da es nur um
>>> die Sache geht.
>>
>
> Aus dem Münchener Kommentar zur ZPO: § 169 GVG Rn 130b
>
> [...] Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten muss die
> Veröffentlichung des Urteils in anonymisierter Form erfolgen, wobei der
> Umfang der Anonymisierung (auch die Namen der Richter?) umstritten ist.
>
>
>
>> Sorry ... ich bin Transparenznazi :)
>>
> Sorry ... ich bin Datenschutznazi =)
>
> Transparenz gehört nur da hin, wo Persönlichkeitsrechte, die in
> Deutschland verfassungsrechtlich geschützt sind, nicht betroffen sind.
>
> Auf vielen Flyern, die ich im vergangenen Jahr verteilt habe, stand:
> * für einen transparenten Staat
> * gegen den gläsernen Bürger
>
> Gerade wir, als Mitglieder der Piratenpartei (und Schiedsrichter in
> derselben) sollten uns darüber bewusst sein, dass der Schutz der
> einzelnen absolute Priorität hat. Was Bastian geschrieben hat, stimmt
> und ist Usus. Im Rahmen meines Studiums habe ich relativ viele Urteile
> gelesen. Außer bei (natürlichen und juristischen) Personen des
> öffentlichen Lebens sind Gerichtsurteile immer anonymisiert, außer Du
> hast direkte Akteneinsicht. Die meisten Urteile, die ich bisher gelesen
> habe, wurden in Zeitschriften wie der NJW oder der JUS usw. abgedruckt.
>
> Laut dem LG Berlin, steht es selbst einer solchen Fachzeitschrift
> lediglich zu eine anonymisierte Entscheidungsabschrift zu bekommen.[1]
>
> Hast Du direkte Akteneinsicht musst Du eine Verschwiegenheitserklärung
> unterschreiben.
>
> Auch, wenn die Anonymisierung aufwendig ist, muss das geschehen, damit
> die Mitglieder, die sich an das jeweilige Schiedsgericht wenden,
> Vertrauen in uns haben können.
>
> Schöne Grüße aus Bayern
> Haide F.S.


Danke - ich schließe mich diesen Ausführungen im vollen Umfang an!

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