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nrw-pg-struktur - Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen

nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen


Chronologisch Thread 
  • From: Orangebay <orangebay AT mac.com>
  • To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 15:15:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
  • List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>

Hallo Birgit,

ich sehe, was du schreibst, aber ich verstehe es nicht!

Der Begriff 'schlanke Satzung' ist doch Quatsch! 'tschuldigung, aber das
muss auch mal deutlich gesagt werden!

Vermutet habe ich es schon länger, aber gerade habe ich mir mal den
'Spaß' gemacht, die im Satzungsentwurf mit "wird durch Bundessatzung
geregelt" bezeichneten Paragraphen mit eben dieser Bundessatzung
aufzufüllen! Jeweils von Anfang bis Partei-Gliederung beansprucht eure
'schlanke Satzung' 3 eng beschriebene Seiten, die aktuelle NRW Satzung
aber nur 2 3/4 Seiten! Soweit der äußerliche Vergleich.

Inhaltlich verstehe ich nicht was du mit "..Piraten in NRW mehr Freiheit
ermöglicht statt mehr Regulierung." meinst?

In Düsseldorf besprechen wir gerade mal wieder das KV-Thema, auch mit
Bezug auf die 'schlanke Satzung' und dementsprechend die Bundessatzung.
Dabei wurde dann nochmals klargestellt, das mit einer
LV/BV/KV/OV-Struktur alles reguliert ist und u.a. die Stimmrechte
absolut an den Wohnsitzverband gekoppelt bleiben. Ist das mehr Freiheit?

Und wie man überhaupt von Freiheit für NRW-Piraten reden kann, wenn
deren Landessatzung sich nach Änderungen auf Bundesebene richtet bzw.
richten soll, das ist mir ein völliges Rätsel!

Soweit und Gruß

Frank


On 20.07.10 14:34, ryana1970 AT gmx.de wrote:
> Hallo Hartmut,
>
> ich glaube, da irrst Du.
>
> Zumindest meine Vorstellung davon ist die, eine möglichst schlanke Satzung
> zu schaffen, die für alle Piraten in NRW mehr Freiheit ermöglicht statt
> mehr Regulierung.
>
> Die Idee basiert für mich darauf, den Menschen mehr zu vertrauen und nicht
> mehr restriktive Vorgaben zu schaffen.
>
> Beste Grüße
>
> Birgit
>
>
> -------- Original-Nachricht --------
>> Datum: Tue, 20 Jul 2010 13:44:11 +0200
>> Von: "Hartmut Müller" <freeside AT piratenpartei-nrw.de>
>> An: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
>> Betreff: Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen
>
>> Moin Hilmar und andere fleißige Piraten,
>>
>> Vielen Dank für die Mühe, die Satzung entsprechend den Vorstellungen der
>> Kurzfrist-Gruppe anzupassen. Das ist sehr hilfreich, jetzt wird mir erst
>> klar, wohin der Weg gehen soll:
>>
>> Ihr möchtet eine absolut wasserdichte, rechtssichere Satzung gemäß
>> allen
>> äußeren Restriktionen schaffen. Full compliance, Respekt!
>>
>> Aber das ist nicht der Weg, den ich als zukünftige Legislative
>> einschlagen möchte. Meiner Meinung nach ist die Struktur einer Partei
>> maßgeblich für die Meinungsbildung. Mit einer derartigen Satzung werden
>> wir (so kreativ der einzelne von uns ist) über die gleichen Ziele auf
>> den gleichen Wegen abstimmen, die schon vor uns begangen wurden.
>>
>> Das wundert mich allerdings momentan nicht wirklich (LQFB, Twitter,
>> Facebook und Datenschutz? Videoüberwachung auf nahezu jedem größeren
>> Piratentreffen?).
>>
>> Gruß, Hartmut
>>
>>
>> Am Donnerstag, den 08.07.2010, 15:44 +0200 schrieb Hilmar Benecke:
>>> Ahoi PG Piraten,
>>>
>>> Ich würde gerne in der nächsten Woche ein großes Stück vorankommen
>> mit der Arbeit der kurzfristigen Gruppe und möchte daher einen konkreten
>> Diskussionsvorschlag für Regelungen zu Gliederungen und deren Finanzierung
>> machen. Ein Teil davon ist kürzlich auf der NRW-Mailingliste schon
>> andiskutiert worden. Zwei konkrete Regelungsentwürfe habe ich am Dienstag
>> in die
>> Vorstandssitzung eingebracht, um diesbezüglich Unterstützung
>> beziehungsweise ein Meinungsbild vom Vorstand zu erhalten.
>>>
>>> (1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
>> gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sowie Gebietsverbände
>> (GVs), die sich aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städten
>> zusammensetzen.
>>>
>>> ! Hierzu wird der NRW-Landesvorstand mit der Bundes-AG Recht oder dem
>> Bundesvorstand abklären, ob dies gegen §7 der Bundessatzung verstößt. Die
>> derzeit überwiegende Meinung (auch von den Baden-Württembergern am
>> Sonntag in Düsseldorf) ist jedoch, dass dies unproblematisch ist!
>>>
>>> (2) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bund abgeführt
>> wird, sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden wie folgt
>> aufgeteilt:
>>> a. Der Landesverband (LV) erhält 40%
>>> b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 10%
>>> c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 25%
>>> d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 25%
>>> Existiert kein OV gehen die für diese Gliederungsebene vorgesehenen
>> Mittel zusätzlich an den KV. Existiert kein BV gehen die für diese
>> Gliederungsebene vorgesehenen Mittel zusätzlich an den LV.
>>>
>>> Alternativ in Gesamt-Prozenten, wenn man nur die Verteilung der
>> Mitgliedsbeiträge regeln möchte (und nicht Mittel aus der
>> Parteienfinanzierung
>> auch auf die Gliederungen verteilen möchte) und den Bundes-/PPI-Anteil mit
>> auflisten möchte:
>>> a. Der Landesverband (LV) erhält 24%
>>> b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 6%
>>> c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 15%
>>> d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 15%
>>> e. Der Bundesverband erhält 35%
>>> f. PPI erhält 5%
>>>
>>> (3) Für jeden nicht existierenden Kreisverband werden vom Schatzmeister
>> des Landesvorstands im Kassenbuch KV-Konten (= „virtuelle KVs“)
>> angelegt. Auf diese fließen die für die KVs vorgesehen Anteile der
>> jeweiligen
>> Mitgliedsbeiträge (inkl. OV-Mittel, falls nicht existent). Jeder Pirat und
>> jede Vereinigung von Piraten (z.B. Crews, Stammtische) können für die
>> parteipolitische Arbeit in denjenigen Kreisen/kreisfreien Städten, für die
>> keine KVs existieren, Mittel aus diesen „virtuellen KVs“ für die jeweilige
>> Region beim LVor beantragen. Wird ein KV/GV unterjährig gegründet, gehen
>> die noch nicht abgerufenen Mittel des/der "virtuellen KVs" auf diesen
>> über.
>>>
>>> ! Eine solche Regelung hält der Landesvorstand gemäß seiner Sitzung
>> am letzten Dienstag für administrativ sinnvoll und leistbar!
>>>
>>> (4) (Eher eine Regelung für die FO)
>>> Alle dem Landesverband verbleibenden Mittel werden vom Landesvorstand
>> verwaltet und können für Piratenaktivitäten auf Antrag per
>> Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.
>>>
>>> (5) (Eher eine Regelung für die FO)
>>> Die LMV als höchstes Beschlussorgan im Landesverband NRW kann Mittel
>> aus dem LV-Budget PGs/AGs/AKs und sonstigen Vereinigungen von Piraten auf
>> Antrag zweckgebunden zuweisen. Konkrete Ausgaben aus den derart
>> zugewiesenen
>> Mitteln bedürfen der Zustimmung des LVor, der mit seinem Beschluss die
>> korrekte Verwendung im Sinne der Zweckbindung bestätigt. Bei einer
>> Ausgabenhöhe bis 200,- € ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters
>> ausreichend.
>>>
>>> Mein Vorschlag für das weitere Vorgehen wäre wie folgt:
>>> • Diskussion dieser Entwürfe auf der PG Struktur-ML bis nächsten
>> Dienstag - möglichst mit konkreten Gegenvorschlägen, wenn Ergänzungs- oder
>> Veränderungsbedarf einzelner Regelungen gewünscht
>>> • Abstimmung am nächsten Mittwoch in der Gesamtprojektgruppe (Termin
>> UpH bereits definitiv vereinbart?) mit Einigung auf ein oder zwei konkret
>> formulierte Regelungsvorschläge
>>> • anschließend Diskussion/Anregungen und Abstimmung über LF mit dem
>> Ziel dies als eigene Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu den
>> Satzungsalternativen auf der nächsten LMV einzubringen.
>>>
>>> Bitte um lebhafte Beteiligung bei der möglichen Optimierung der
>> Formulierungsentwürfe und natürlich konstruktiv-kritisches Feedback. :-)
>>>
>>>
>>> Klarmachen zum Ändern
>>> Hilmar
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