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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] DANKE

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] DANKE


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] DANKE
  • Date: Sun, 22 Jul 2012 13:24:01 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Manchmal ist der Gesetzgeber gar nicht so doof, sondern erlässt Gesetze tatsächlich aus den Erfahrungen der Praxis heraus. (sofern ihn nicht Medien zur Anlassgesetzgebung puschen)

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dauerhaft und nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden.

Laut Aussagen der GdP ist der Polizei schon mulmig, wenn Polizeiwachen (und die dort gelagerten Waffen) nicht dauerhaft besetzt sind, sondern zwischen 22 und 6 Uhr geschlossen sind - obwohl die sich meist neben oder sogar in bewohnten Gebäuden befinden.

Während sich Banken und Waffenhandelsgeschäfte i.d.R. in dauerhaft bewohnten Mietshäusern befinden, sind Schießstände i.d.R. weit ab vom nächsten Nachbarn gelegen und nicht bewohnt.

In der Praxis ist es z.B. so, dass die Waffenbehörde vom Schießstand verglangt, die dort gelagerten Waffen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hier wird - mit Recht - Prävention betrieben, in dem man der Anhäufung von Waffen an unsicheren Orten einen Riegel vorschiebt.

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (6) der AWaffV:
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen.
http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

Könnte man Amokläufe durch Zentrallagerung verhindern? NEIN!

Die Waffenbesitzer dürften weiterhin ihre Waffen vom Zentrallager abholen und zu einem anderen Ort transportieren (Wettkampf, Ausstellung, Büchsenmacher)

Nur, wenn jeglicher Transport einer Schusswaffe von einem Polizisten begleitet werden müsste, kein Polizist korrumpierbar oder selber zum Täter wird, dann gäbe es annähernd 0% Missbrauch mit legalen Waffen.

2011 wurden 0,004153846% der privaten, legalen Waffen missbräuchlich verwendet und beschlagnahmt - ohne Zentrallagerung und ohne, dass jede Bewegung durch einen Polizisten begleitet wurde.

*Diese Zahl ist ziemlich nah dran an den vermutlichen 0% bei Totalüberwachung. *

Die Hypothese, dass die Verfügbarkeit von Waffen zu Hause zu mehr Waffengewalt führt, ist mehrfach durch Studien widerlegt worden.

Diese Studien zeigten u.a. auf, je sachkundiger Mensche im Umgang mit Waffen sind, desto seltener setzen sie diese missbräuchlich ein.

In Deutschland sind per Gesetz alle LEGALEN Besitzer sachkundig.
Daher ist auch diese Annahme falsch.




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