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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand
  • Date: Tue, 22 May 2012 08:12:34 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


m.schieferdecker schrieb:
GK schießen geht erst ab 18.
Besitz nur mit Psychogutachten etc pp...

Das ist leider so.
(Hatten wir in der Sachkunde)

Gruß,
Marc

Ich kenne eine Ausnahme. War 2009 15 Jahre, hatte schon mit 14 Jahren mit dem GK Schießen begonnen, wurde von Hersteller gesponsert, konnte aktive Wettkampfteilnahme vorweisen, ärztliches Attest, Praktikumsbericht, Schulisches Attest etc.

Das war aber im Übergang des Gesetzes.
Heute würde es noch schwerer werden, eine Ausnahme zu bekommen.




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