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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand


Chronologisch Thread 
  • From: "m.schieferdecker" <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand
  • Date: Tue, 22 May 2012 08:46:48 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

GK schießen geht erst ab 18.
Besitz nur mit Psychogutachten etc pp...

Das ist leider so.
(Hatten wir in der Sachkunde)

Gruß,
Marc


Mike Sigurado <Mike+Sigurado AT news.piratenpartei.de> hat am 21. Mai 2012 um
21:12
geschrieben:

>
> Danke fuer den Link, leider soll hier nicht mit luftdruckwaffen geschossen
> werden, sondern mit Waffen ueber Kaliber 5.6mm mit Zentralfeuerzuendung.
> Er darf ja bereits KK schiessen, das ist nicht das Problem. Er moechte
> aber GK schiessen.
> LG
> Mike
>
> techwessel schrieb:
>
> > Grundsätzlich relativiert jede beschriebene Ausnahme vorherige
> > Regelungen. Eben im engen Rahmen der beschriebenen Ausnahmen.
> >
> > Davon ab finde ich das Du das Rad nicht neu erfinden mußt schließlich
> > gibt es jede Menge an Vordrucken die sogar auflisten was Du als Anlage
> > beifügen solltest...
> > Einen Antrag stellen kostet nichts.
> > Wenn Du vorrauseilend alle möglicherweise denkbaren Auflagen erfüllen
> > willst machst Du Dir und denen die nach Dir kommen nur das Leben schwer.
> >
> > http://www.google.de/search?q=Antrag+Ausnahme+Alterserfordernis+%C2%A7+27+Abs.+3&btnG=Suche
> >
> >> Mike Sigurado schrieb: #
> >>
> >>> Meine erste Mail zum Thema ist ein Kopie einer meiner Mails an meinen
> >>> Schützenmeister - auch da hatte ich bei "Gesetze im Internet" und in
> >>> meinem Sachkundeordner nachgeprüft.
> >> ok.
> >>
> >> Also es geht um folgende Punkte:
> >>
> >> Gilt das WaffG wie geschrieben? Denn wenn ja, wird
> >>
> >> § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
> >> (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die
> >> das 18. Lebensjahr vollendet haben.
> >>
> >> durch
> >>
> >> § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
> >> (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder
> >> Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines
> >> weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.
> >> (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften
> >> Reizstoffsprühgeräten haben.
> >> (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein
> >> oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen,
> >> wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht
> >> entgegenstehen.
> >>
> >> und
> >>
> >> § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
> >> 5.auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum
> >> Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;
> >>
> >> und
> >>
> >> (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht,
> >> wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
> >>
> >> relativiert.
> >>
> >> Ich moechte das ganze moeglichst logisch begruenden.
> >>
> >> LG
> >> Mike
> >
> >
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
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