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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand


Chronologisch Thread 
  • From: "m.schieferdecker" <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand
  • Date: Tue, 22 May 2012 12:16:48 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Mike!

Mike Sigurado <Mike+Sigurado AT news.piratenpartei.de> hat am 22. Mai 2012 um
11:51
geschrieben:
> In diesem Fall geht es nicht um einen Jugendlichen der "just for fun" das
> Schießen und den Umgang mit Waffen erlernen möchte, sondern um einen
> angehenden Büchsenmacher Gesellen, der aufgrund seines Alters und dem
> Umstand das er eine Schulklasse übersprungen hat im Gegensatz zu den
> anderen Azubis erheblich in seiner Entfaltung behindert ist. Außerdem hat
> er bereits die Waffensachkunde nach §7 absolviert - aber ohne praktische
> Prüfung aufgrund §2 des Waffengesetzes. Es geht nur um das Schießen mit
> Lang und Kurzwaffen größer als 5.6mm (.22lfb) unter Aufsicht auf einem
> Schießstand. Gemäß §3 darf er bereits Umgang mit diesen Waffen haben,
> unter Aufsicht seines Ausbilders.

Ich denke damit habt ihr eigentlich gute Chancen gegenüber der Behörde
entsprechend zu argumentieren.
Gerade, dass die individuelle Entwicklung des Auszubildenden durch eine
Einschränkung benachteiligt wird und eine Ausnahmegenehmigung ihn Fördern
würde,
ist eine guter Ansatz!

> Jetzt macht er erst einmal eine MPU - und da ist schon das nächste > Problem
> aufgetaucht. Wo machen????? Vielleicht sollte das auch irgendwo in
> der Wiki hinterlegt werden? Ablauf und so?

Ist immer unterschiedlich wo man das machen kann, je nach Bundesland. Hilft
nur
Googeln nach: Avus, IBBK, Pima.
Generell zur MPU: Gute Vorbereitung ist das A und O. Die Chancen erstmalig zu
bestehen liegt bei 50% - jedenfalls, wenn es um Verkehrsdelikte (Trunkenheit
am
Steuer) geht.
Die Chance zu Bestehen, wenn es um Waffen geht, schätze ich allerdings höher
ein, da ja kein Fehlverhalten Ausgangslage für die MPU ist, sondern nur eine
allgemeine Tauglichkeit festgestellt werden soll.


Gruß,
Marc

PS: Nein, ich habe noch nie eine MPU machen müssen, aber ein Freund von mir...
nicht das ihr was falsches denkt.
--
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