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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand


Chronologisch Thread 
  • From: John Gun <John AT Johngun.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand
  • Date: Mon, 21 May 2012 22:11:58 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ist schon ein paar Jahre her.

Da hab ich als Jugendleiter mehrfach solche Anträge gestellt.
Sind nie genemigt worden.

John



Am 21.05.2012 19:15, schrieb Heiko Humbert:
Hi Mike,

so einen Passus gibt es nicht. KK ist ab 14 mit Genehmigung der
Erziehungsberechtigten und einer Sondergenehmigung der örtlichen Behörde
erlaubt. Weitere Anforderung ist eine Aufsichtsperson bzw. ein Trainer,
der in der Jugendarbeit ausgebildet ist.

http://www.waffenrechtslupe.de/schiesen-mit-jugendlichen-2-735

Wir hatten das grade erst im Kurs für die Standaufsichten. Wo das genau
im WaffG stehen soll, weiß ich allerdings auch grade nicht.


lg
Heiko


Am 21.05.12 18:25, schrieb Mike Sigurado:
Liebe AG Waffenrecht.
Bezüglich eines Antrages für eine Ausnahmegenehmigung, zwecks schießen
mit Waffen über 5.6mm /.22lfb im Rahmen einer genehmigten Sportordnung
und eines anerkannten Schützenvereines, für 16 jährige, suche ich den
gesetzlichen Passus, in dem das Schießen (nicht der Erwerb von Waffen
und Munition) unter 18 mit solchen Waffen verboten wird.
Das Waffengesetz habe ich bereits zerlegt.





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