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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand


Chronologisch Thread 
  • From: techwessel <techwessel AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand
  • Date: Mon, 21 May 2012 19:53:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

On 21.05.2012 19:41, volker t. wrote: Weitere Besonderheiten, die im Gesetz und im Artikel nicht klar definiert wurden:

1) Die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten ist für die Teilnahme am Schiesstraining erforderlich. Das hat bei uns schon für viel Wirbel gesorgt, weil bei einem in Scheidung lebenden Elternpaar nur ein Elternteil die Einwilligung erteilt hatte.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn einem Elternteil die Sorgeberechtigung aberkannt wurde. In diesem Fall muss das entsprechende Urteil vorgelegt werden.
§27 Abs. 3
"[...]schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten[...]"

Klar definiert - Mehrzahl

Sorgerecht ergibt sich im Zweifelsfall irgendwo zwischen §1626 bis 1698b aus dem BGB, rechtskräftige Urteile in Sorgerechtsfragen müßen vom Verein natürlich anerkannt werden.





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