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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Humbert <heiko.humbert AT gmx.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand
  • Date: Mon, 21 May 2012 19:15:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi Mike,

so einen Passus gibt es nicht. KK ist ab 14 mit Genehmigung der
Erziehungsberechtigten und einer Sondergenehmigung der örtlichen Behörde
erlaubt. Weitere Anforderung ist eine Aufsichtsperson bzw. ein Trainer,
der in der Jugendarbeit ausgebildet ist.

http://www.waffenrechtslupe.de/schiesen-mit-jugendlichen-2-735

Wir hatten das grade erst im Kurs für die Standaufsichten. Wo das genau
im WaffG stehen soll, weiß ich allerdings auch grade nicht.


lg
Heiko


> Am 21.05.12 18:25, schrieb Mike Sigurado:
> Liebe AG Waffenrecht.
> Bezüglich eines Antrages für eine Ausnahmegenehmigung, zwecks schießen
> mit Waffen über 5.6mm /.22lfb im Rahmen einer genehmigten Sportordnung
> und eines anerkannten Schützenvereines, für 16 jährige, suche ich den
> gesetzlichen Passus, in dem das Schießen (nicht der Erwerb von Waffen
> und Munition) unter 18 mit solchen Waffen verboten wird.
> Das Waffengesetz habe ich bereits zerlegt.





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