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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand


Chronologisch Thread 
  • From: "volker t." <"volker+t."@news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Schiessen von Minderjaehrigen auf einem Schiessstand
  • Date: Mon, 21 May 2012 17:41:29 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


StarFire schrieb:
http://www.waffenrechtslupe.de/schiesen-mit-jugendlichen-2-735

Wir hatten das grade erst im Kurs für die Standaufsichten. Wo das genau
im WaffG stehen soll, weiß ich allerdings auch grade nicht.

Weitere Besonderheiten, die im Gesetz und im Artikel nicht klar definiert wurden:

1) Die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten ist für die Teilnahme am Schiesstraining erforderlich. Das hat bei uns schon für viel Wirbel gesorgt, weil bei einem in Scheidung lebenden Elternpaar nur ein Elternteil die Einwilligung erteilt hatte.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn einem Elternteil die Sorgeberechtigung aberkannt wurde. In diesem Fall muss das entsprechende Urteil vorgelegt werden.

2) Die Waffenbehörde verlangt bei Ausnahmegenehmigungen von der Alterserfordernis eine schriftliche Stellungnahme der Schule und eine MPU.




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