ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- To: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
- Date: Sat, 28 Apr 2012 22:18:35 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo Oliver,Soviel ich weiss genügt es, wenn _ein_ Inhaber des Hausrechts zustimmt, und der andere nicht ausdrücklich und mit rechtlich tragfähigem Grund widerspricht; da kann ich mich aber auch irren - was sagt eine zugelassene Rechtsanwältin dazu? ich kenne diese Rechtsprechung aus dem Familienrecht. Es ist die typische Fallkonstellation, dass der Freund der Ehefrau ins gemeinsame Haus zu Besuchen kommt und der Ehemann dagegen ist. Der Ehemann kann nur dann die Besuche des Freundes gerichtlich verhindern, wenn er eine Beeinträchtigung nachweisen kann. Die Rechtsprechung ist da sehr unterschiedlich, was ihm zumutbar ist und was nicht. Für uns hier würde ich davon ausgehen, dass der Ehemann Waffenbesitzer ist und kontrolliert wird und die Behörde gerne auch mal die Wohnung anschauen wollte. Die Ehefrau sagt "Nein, das möchte ich nicht, meine Privatsphäre ist dadurch verletzt". Und jetzt könnten wir uns streiten, ob dieses Nein beachtlich ist, oder nicht. Da im Waffengesetz steht, dass die Wohnung nur mit dem Willen des Wohnungsinhabers besucht werden darf, es sei denn es läge eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor, gehe ich davon aus, dass der bloße entgegenstehende Wille des anderen Wohnungsmitinhabers maßgeblich ist und keine weiteren Faktoren, ob die Behörde die Wohnung betreten darf oder nicht. ---- Ich bin ja mal gespannt, wann wir uns kennen lernen! Ehrlich! Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 27.04.2012 22:36, schrieb Oliver T. Vaillant: 21:46 Freitag, 27.April 2012 schrieb Susanne
Putsche Dobert putsche AT hotmail.de:
>Das Betreten der Wohnung ist
ja nur in den Fällen gestattet, wenn der Inhaber
zustimmt.
Wenn das zwei Inhaber sind und ein Inhaber stimmt nicht zu, dann kann nicht betreten werden. G*... Lou
Von:
Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de> Gesendet: 21:46 Freitag, 27.April 2012 Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ? ist auch differenzierter zu betrachten.
Ich ging jetzt mal vom einfachen normalen Fall aus. Das Betreten der Wohnung ist ja nur in den Fällen gestattet, wenn der Inhaber zustimmt. Wenn das zwei Inhaber sind und ein Inhaber stimmt nicht zu, dann kann nicht betreten werden. Das Problem entsteht aber in der Regel, wenn die Behörde meint es sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorhanden. Dann ist der Wille des Wohnungsinhabers unbeachtlich. Dann wird die Wohnung betreten. Du kannst Dich dann im nach hinein wehren und feststellen lassen, dass das Betreten der Wohnung durch die Behörde rechtswidrig war. Nun ja - aber drinnen waren sie dann schon. Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 27.04.2012 19:57, schrieb Willard:
-- Ag-waffenrecht mailing list Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht |
- [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, InterLink, 26.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Mike Sigurado, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Oliver T. Vaillant, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Susanne Putsche Dobert, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Susanne Putsche Dobert, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Willard, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Susanne Putsche Dobert, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Oliver T. Vaillant, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Susanne Putsche Dobert, 28.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Oliver T. Vaillant, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Susanne Putsche Dobert, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Willard, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Oliver T. Vaillant, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Guido Körber, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Liljeberg Consult GmbH, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Peer Ponocny, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Liljeberg Consult GmbH, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Peer Ponocny, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Mats Grundhoff, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Heiko Humbert, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Peer Ponocny, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Liljeberg Consult GmbH, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Heiko Humbert, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Peer Ponocny, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Mike Sigurado, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Holger Deussen, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Liljeberg Consult GmbH, 27.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?, Mike Sigurado, 27.04.2012
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