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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: Mike Sigurado <Mike+Sigurado AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 06:44:27 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Die Voll-Bewaffnung bewährt sich, denn wenn jeder normale Mensch eine Waffe hat, hat der kriminelle keinen Vorteil mehr.
Hört sich an wie "Harte Drogen unter Staatlicher Aufsicht legalisieren".
Die Fakten und Argumente haben etwas für sich, leider sind die Emotionen die mit Themen wie Waffen, Drogen usw. asoziiert werden irrational.Damit ist im Moment keine Salami zu gewinnen.

Frage an Susane:
Auszug aus der "Spezialverordnung für Waffenbesitzer"

"Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen *gegen den Willen des Inhabers* nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."

Inhaber = Mieter? Eigentümer? Der Eigentümer könnte ja entgegen dem Willen des Mieters das Betreten der Wohnräume zulassen?
Danke




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