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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 08:30:33 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

8:44 Freitag, 27.April 2012 Mike Sigurado <Mike+Sigurado AT news.piratenpartei.de> schrieb:

>Wohnräume dürfen *gegen den Willen des Inhabers* nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."
>Inhaber = Mieter? Eigentümer? Der Eigentümer könnte ja entgegen dem Willen des Mieters das Betreten der Wohnräume zulassen?

Nö, kann er nicht. Mit "Inhaber" ist derjenige gemeint, den Art.13 GG schützen soll. Bei Wohnungen ist das derjenige, der sie rechtmäßig bewohnt, also ggf. der Mieter.

Anmerkung am Rande: Wenn der Vermieter eine Wohnung ohne _ausdrückliche_ Erlaubnis des Mieters betritt, ist das Hausfriedensbruch (strafbar nach § 123 StGB).

G*... Lou


Von: Mike Sigurado <Mike+Sigurado AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 8:44 Freitag, 27.April 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


> Die Voll-Bewaffnung bewährt sich, denn wenn jeder normale Mensch eine Waffe hat, hat der kriminelle keinen Vorteil mehr.
Hört sich an wie "Harte Drogen unter Staatlicher Aufsicht legalisieren".
Die Fakten und Argumente haben etwas für sich, leider sind die Emotionen die mit Themen wie Waffen, Drogen usw. asoziiert werden irrational.Damit ist im Moment keine Salami zu gewinnen.

Frage an Susane:
Auszug aus der "Spezialverordnung für Waffenbesitzer"

"Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen *gegen den Willen des Inhabers* nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."

Inhaber = Mieter? Eigentümer? Der Eigentümer könnte ja entgegen dem Willen des Mieters das Betreten der Wohnräume zulassen?
Danke
-- Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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