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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: "Liljeberg Consult GmbH" <office AT liljeberg.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 11:52:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Peer,

Danke für Deine Meinung. Punkt 1. Ist tatsächlich diskussionsfähig. Ich
jedenfalls habe nach Winnenden ausgedünnt.
Was .50 BMG angeht- Einzellader oder Repetierer bekommst Du auf den gelben
Schein zumindest gekauft. Ob eigetragen- das hängt vielleich noch vom
zuständigen SB ab.
Es gibt da aber noch ein anderes Thema. Selbst in den USA gibt es das Limit
auf 10 Schuss- Magazine. Meiner Meinung nach reicht das. Was man aber
mitunter sieht...
Ich meine- es gibt Punkte, da kostet es uns nichts, auf Befindlichkeiten
einzugehen und letztlich bringt es auch ein mehr an Sicherheit für alle.
Und dafür wäre ich.
Beste Grüße
Uwe

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Peer
Ponocny
Gesendet: Freitag, 27. April 2012 11:14
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

"So wird es kaum vermittelbar sein, wenn einzelne Sportschützen über
Waffenbestände verfügen, mit denen man ganze Partisanenheere ausstatten
könnte. Maßhalten im Rahmen der Sportordnungen ist hier die Frage. Unklar ist
mir aber auch, wofür man in Deutschland z.B. das Kaliber .50 BMG benötigt-
wenn es schlicht und einfach deutschlandweit dafür kaum Schießstände gibt. (
gezielte Schüsse auf 600 m !)"

Ich persönlich brauche auch kein ganzes Arsenal, aber wo willst Du denn die
Grenze ziehen und warum genau? Wie ein Vereinskamerad einmal treffend sagte:
Wenn jemand zuverlässig ist, ist es egal, wie viele Waffen er besitzt und
wenn jemand unzuverlässig ist, ist eine Waffe schon zuviel.
Die einzig zulässige Begründung für eine Regulierung des Waffenbesitzes ist
meiner Meinung nach die von diesem ausgehende Gefahr. Die steigt aber nicht
mit der Anzahl der Waffen im Schrank des einzelnen Schützen. Somit ist solch
eine Einschränkung meiner Meinung nach nicht zu begründen.

Was die .50 BMG angeht, benötigt der Schütze hierfür genau so einen
Bedürfnisnachweis wie für alle anderen Waffen. Und den wird er nur bekommen,
wenn er auch (schon vorher) die Möglichkeit hatte, mit einer solchen Waffe zu
trainieren. Ergo muss es wohl zumindest einige Stände dafür geben. Ich glaube
auch nicht, dass solche Waffen weit verbreitet sind.

Was deine übrigen Ausführen angeht: volle Zustimmung.

Gruß

Peer
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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