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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Thu, 26 Jan 2012 13:50:09 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


aloa5 schrieb:
milton2011 schrieb:
....
Demgegenüber betonte das Bundesverfassungsgericht 1982

Das musst Du sorgfältig lesen.

Aufgesplittet sind es diese Kriterien:

- steuerfreistellung des Existenzminimums (durch Grundsicherung erfüllt)

/o.K./

- Benachteiligung verheirateter durch Zusammenveranlagung (fällt weg da nicht mehr zusammen veranlagt wird)

/Entspricht nicht dem Familienrecht, es steht jedem Ehepaar frei, Gütergemeinschaft, volle Gütertrennung oder Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft zu wählen. Danach muss sich das Steuerrecht richten./

- "Gefahr der Benachteiligung der Hausfrauen- oder Hausmannehe" (durch Grundsicherung/Einzelveranlagung weggefallen)

/Doch, sie wird steuerlich mehr belastet als beideverdienende Familien./

- Nachteil gegenüber Paaren mit großen Einkommensunterschieden durch Gestaltungsmöglichkeiten

/Auch hier gilt wieder das Familienrecht, Standardfall ist Zugewinngemeinschaft ! /

Im übrigen halte ich den Wikipedia-Artikel hinaichtlich dessen für irreführend. Es steht nämlich dort:
/"Demgegenüber betonte das Bundesverfassungsgericht 1982 verfassungsrechtliche Vorgaben, die durch das Einkommenssplitting erfüllt werden"/

/Was Sie glauben, ist uninteressant. Neben Art. 6 gilt auch Art. 3 GG./

Wenn man sich das Urteil selbst ansieht ist die Begründung von der Intention eine andere. Einmal rz82 und 84 als Bsp:

/"Die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle erscheint für sich allein gerechtfertigt......Dieser Zweck des Splittingverfahrens steht in Einklang mit Art. 6 Abs. 1 GG. AusBVerfGE 61, 319 (346) BVerfGE 61, 319 (347)dieser Grundsatznorm folgt die Pflicht des Staates, die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich als eigenständig und selbstverantwortlich zu respektieren ....."/

/Diese Aussage ist eindeutig. Ehepaare haben im Familienrecht durchaus die Wahl, ihre Gemeinschaft selbstzuregeln. Eine Zugewinngemeinschaft wie auch eine Gütergemeinschaft haben Anspruch auf Splitting, eine reine Gütertrennung nicht.
Familien haben nach Art. 2 GG das Recht auf freie Entfaltung nach ihren Wünschen./




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