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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: aloa5 <aloa5 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Thu, 26 Jan 2012 07:50:50 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


milton2011 schrieb:
1. Finanzierung

„- Lohnsummenausgleichssteuer für Arbeitgeber u.a. als Ersatz für Arbeitgeberseitig dann wegfallende Rentenversicherungsbeiträge für die Grundrente.“

Warum lassen Sie Arbeitgeberbeiträge wegfallen, um Sie dann als Lohnsummensteuer wieder zu kassieren. Unlogisch.
Ganz und gar nicht. Wir reden über Gesetze, Marktwirtschaftlicher Ordnung und Ökonomie.
Es ist BTW von Vorteil die Erklärungen welche bereits im ZGE stehen zu lesen.

A)
Aktuell besteht ein Lohn aus Bruttolohn+AG-Anteile. Das ist insgesamt "Lohn". Vertraglich vereinbar ist jedoch nur der Bruttolohn. Was man nicht machen kann ist, die AG-Anteile dem Lohn auf welche Weise auch immer zuzuschlagen. Das wäre ein nicht möglicher Staatseingriff in die Vertragsautonomie welche ein fester Bestandteil der Marktwirtschaft ist.
Eine Verlagerung der SV-Anteile in die ESt hätte damit eine Minderung der Löhne (und damit des Volkseinkommens) in Höhe der SV-Arbeitgeber-Anteile zur Folge. Das wird sich vermutlich irgendwo zwischen 150 und 200Mrd Euro bewegen und würde in dem von Dir angenommenen Fall dem Staat und den Arbeitnehmern/Kassen fehlen. ./. 200Mrd = das Aus (zwingend). Eine langsame Umstellung kommt einer Inflation gleich (und damit ökonomischer Abwärts-Spirale). Kann man u.a. auch für die Umstellung der Renten nachlesen (überall).

B)
Es ginge der rel. angenehme Vorteil verloren das bei Kostenerhöhungen für Rente/KV (m.E. =Inflation/Kaufkraftverlust) die Löhne hälftig mitsteigen und kompensieren. Leider ein vernachlässigter und stabilisierender Pluspunkt unseres Systems.

C)
Das Heckscher-Ohlin-Problem der Globalisierung muss kompensiert werden.
Dazu vielleicht lesen:
http://logicorum.wordpress.com/2011/05/15/steigende-lohnunterschiede-sind-durch-outsourcing-und-staatlicher-forderung-bedingt/
http://logicorum.wordpress.com/2011/05/21/essensmarken-und-hartziv-sind-handelspolitik-arbeitsplatzeffekte-des-handels-mit-china/

Die LsSt verläuft aus diesem Grunde auch nicht "flat" und kann bei Bedarf (=Wegfall der Problematik) auch anders verlaufen/angepasst werden. Das Problem wachsender Lohnspreizung und gleichzeitig niedrig bleibend müssender Lohnkosten im unteren Lohnbereich ist nur schwer in den Griff zu bekommen ohne dabei gleichzeitig die Besteuerungsgrundlage oder den Anreizmechanismus zu schädigen.

„- Erhöhung des Eingangssteuersatzes von 14% auf 18% und des Spitzensteuersatzes von 42% bzw. 45% auf etwa 50% (gerechnet ohne Solidaritätszuschlag)“

Dann lieber gleich 50 % und bGE dafür. Da ist die Progression faktisch linear und ohne Mittelstandsbauch (Ein-Stufen-Tarif)

S.o. Ausführungen zu Lohnspreizung, Hecker-Ohlin, Anreizmechanismus und Besteuerungsgrundlage.

Kippt das BVerfG, Ehegattensplitting ist nicht Freibetrag, ....Sollten Sie eigentlich wissen ?

Siehe vorheriges Posting dazu.

„- Umleiten von etwa 5% aus GKV und PKV-Beiträgen in die Grundkankenkasse"
Wozu 2 Krankenkassen? 2–Klassen-Medizin. Bei bGE finanziert die Steuer die volle KV-Kopfpauschale. Ist notwendig, weil die EU den Gesundheitsmarkt liberalisieren will. Freie Krankenkassenwahl.

Erstens um Konflikte zu vermeiden. Es ist sinnlos etwas zu verkomplizieren (mit Hürden zu versehen und damit das ganze zu gefährden) wenn es nicht sein muss. Zweitens ist es nicht durchsetzbar oder wünschenswert Zusatzkassen zu verbieten (Dein Wunsch). Drittens könnte es evtl. einen ökonomischen Vorteil aus einem kleinen PKV-Komplex geben. (das führt hier zu weit)

„- Anheben der Körperschaftssteuer um 5%“

Warum nicht gleich wie bei Friedman Körperschaftssteuer und Einkommensteuer zusammenlegen.


Steuersatz zu hoch und nicht separat einstellbar. Ab von einer Theorie im Modell leben wir in einer relativ offenen Volkswirtschaft. 50% ist utopisch, das betrifft auch die Abgeltungssteuer wo wir im oberen Feld liegen.

„- Vermögenssteuer von 0,5% bei 500.000 Euro Freibetrag“
Wird zur Finanzierung eines bGE als NES nicht gebraucht. Ist auch unsinnig, jeder wird versuchen, sie auf den Preis umzuwälzen. Dann gleich als NES als Konsum- und Einkommensteuer.

"Versuchen" - natürlich (wie jede Steuer). Das begrenzt der Markt. Das überwälzen findet auch bei der ESt statt. Bei der Vermögensteuer sind die Betroffenen eine andere Gruppe.

„Wie geschrieben würden aus der Lohnsummenausgleichsteuer etwa 57 Mrd Euro in die Rentenkasse fließen. Da die Rentenversicherung paritätisch aufgeteilt ist fließen je 28,5 Mrd an Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Entlastung. Die Belastung der Arbeitgeber stellt über eine Ausweitung der Lohnnebenkosten eine Ausweitung
des Lohnes darstellt. Wird das aus Gewinnen kompensiert stellt das keine Ausweitung der Wertschöpfung (m.E. hier für das Verständnis „des BIP“) sondern nur eine Verlagerung von Gewinn- in Lohnanteil dar.“

Das wird aber nicht geschehen, die Preise werden steigen. Die Arbeitgeber werden zusätzlich belastet.

Nur zu einem Teil. Es wird nicht voll durchgereicht, nicht alles im Inland durchgereicht (=nicht Exportanteil 40%). Wäre das anders wäre die Lohnquote immer konstant.

Ist bei NES erledigt, die AG-Sozialabgaben fließen in die Einkommensteuer und finanzieren bGE und damit auch KV, ein alter Vorschlag der Friedrich-Ebert-Stiftung.
RV und AV können die Arbeitnehmer bei NES allein finanzieren mit ihren bisherigen Beiträgen, sie erhalten ja bGE dazu.

Siehe obige Ausführungen zu den AG-Anteilen.

Sie brauchen also ca. 100 Mrd. mehr als heute für ZGE als halbes bGE,

Brauche ich nicht. Abgesehen von obigen Dingen halte ich Deine Berechnung der "Ersparnis" für etwas verquer.

Sorry, aber was haben Sie gekonnt ?

Eine ganze Menge ;)

- Meine Ausarbeitung ist aus dem status quo durchführbar.

- Ich muss keine Verträge irgendwie abändern (was ungesetzlich und damit undurchführbar wäre)

- Ich habe keine Finanzierungslücke (u.a. aus vorstehendem Punkt)

- Ich beseitige das H.-O.-Problem.

- Ich gehe Lohnspreizung und Vermögensungleichheiten als anzugehende Stellgrößen an so sie volkswirtschaftlich bedenklich sind.

- Ich schleife nicht die RV wie andere BGE-Modelle

Grüße
Otmar




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