Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

Bitte warten ...

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

Listenarchiv

Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Wed, 25 Jan 2012 22:56:06 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


aloa5 schrieb:
milton2011 schrieb:
...

Wenn Du hier postest muss ich mich entscheiden ob ich Dir antworte oder nicht. Antworte ich Dir ruiniert es die Studie aus dem Forum. Antworte ich nicht bleibt Dein Halbwissen in "meinem" Bereich unkommentiert stehen.

Ich überlege mir das noch. Bis dahin kannst Du ja einmal das zum Ehegattensplitting lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting#Rechtspolitische_Entwicklung_in_Deutschland

Es gibt auch Parteien welche das fordern (imho die FDP).

Grüße
Otmar

Noch zur Ergänzung,
das FDP-Modell ist albern, es ist ein Transfergrenzenmodell, also kein bGE-Modell, weil es ein Schnüffelfinanzamt von der Wiege bis zur Bahre aufbaut. Die haben Friedmans Kap. 12 nicht zu Ende gelesen.
Das Modell ist nicht liberal, Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Und bei Wegfall des Ehegattensplittings ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen gleichgroßen Familien bei einer Progression nicht gegeben. Ich glaube kaum, dass das BVerfG toleriert.
Auch das Familienrecht sieht vor, dass der wirtschaftlich schwächere Partner Anspruch auf die halbe Differenz als Einkommen gegen den stärkeren Partner hat.




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang