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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !
  • Date: Wed, 11 Jan 2012 22:29:08 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

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schrieb checkinger:
>
> Fredi schrieb:
>> Ärztliche Leistungen sind dann von der Umsatzsteuer befreit, § 4
>> Abs. 14 UStG, wenn sie, verkürzt beschrieben, eine heilende
>> Tätigkeit beinhaltet und zu den sogenannten Katalogberufen
>> gehören. Dieses sind Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, aber auch
>> Heilpraktiker. Dazu kommen die Hilfsberufe wie Physiotherapeut
>> oder Hebamme. Ein Indiz dafür, dass es sich um eine heilende
>> Handlung handelt, ist, dass diese Leistung über die gesetzliche
>> Krankenkasse abgerechnet werden kann. Aber wenn Du betrachtest,
>> dass auch Heilpraktiker umsatzsteuerbefreit sind, kannst Du
>> erkennen, dass es noch andere Kriterien gibt.
>
> Sog. "Freie Berufe" sind bei Ausübung ihrer Freiberuflichen
> Tätigkeit typischerweise von der Umsatzsteuer befreit.

Das hat nicht mit freien Berufen zu tun - auch Rechtsanwälte,
Apotheker und Architekten zahlen Umsatzsteuer - sie zahlen keine
Gewerbesteuer!

> Ein Arzt, der z.B. ein Auftrags-Gutachten schreibt, ist nicht
> freiberuflich tätig (da er hier nicht Krankheiten diagnostiziert
> oder behandlelt).

So ein Schwachfug - selbstverständlich ist GERADE ein Gutachten eine
geistige, eigenständige Tätigkeit - ob sie der Umsatzsteuerpflicht
unterliegt hängt davon ab, ob das Gutachten der Therapie dient (also
zB ob der Patient Anspruch auf eine Reha hat ..) - dann ist es
umsatzsteuerfrei - oder ob es um wirtschaftliche Vorteile - also
Rentengewährung, Schadensersatz oä geht - dann unterliegt es
grundsätzlich der Umsatzsteuer (uU fällt der Arzt aber unter die
"Kleinunternehmerregelung, dann kann er sich von der
Umsatzsteuerpflicht befreien lassen).

Er muss vom Honorar 19% USt abführen.

Nein - er muss auf das Honorar 19% Umsatzsteuer erheben und an das
Finanzamt abführen.

D.h. wenn ich für das Gericht ein Gutachten schreibe, dass sich mit
dem Anspruch auf Reha befasst, bekomme ich nach JVEG zB 60 €/h - und
soviel zahlt der Auftraggeber auch, schreibe ich ein Gutachten über
die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente - dann zahlt der
Auftraggeber 71,40 € und ich muss 11,40 € an das Finanzamt
weiterleiten - sofern ich nicht Vorsteuer für Betriebsausgaben
(Bleistift, Radiergummi, Fachliteratur) gegenrechnen kann.


Gruß

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Ein Journalist, der
> einen Text schreibt, ist freiberuflich tätig, muss keine USt.
> abführen. Beides freie Berufe, aber in unterschiedlicher Ausübung
> ihrer Tätigkeit. Richtig ?
>
> Der Alex

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