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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !


Chronologisch Thread 
  • From: checkinger <checkinger AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !
  • Date: Wed, 11 Jan 2012 18:34:10 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Fredi schrieb:
Ärztliche Leistungen sind dann von der Umsatzsteuer befreit, § 4 Abs. 14 UStG, wenn sie, verkürzt beschrieben, eine heilende Tätigkeit beinhaltet und zu den sogenannten Katalogberufen gehören. Dieses sind Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, aber auch Heilpraktiker. Dazu kommen die Hilfsberufe wie Physiotherapeut oder Hebamme. Ein Indiz dafür, dass es sich um eine heilende Handlung handelt, ist, dass diese Leistung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann. Aber wenn Du betrachtest, dass auch Heilpraktiker umsatzsteuerbefreit sind, kannst Du erkennen, dass es noch andere Kriterien gibt.

Sog. "Freie Berufe" sind bei Ausübung ihrer Freiberuflichen Tätigkeit typischerweise von der Umsatzsteuer befreit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29

Ein Arzt, der z.B. ein Auftrags-Gutachten schreibt, ist nicht freiberuflich tätig (da er hier nicht Krankheiten diagnostiziert oder behandlelt). Er muss vom Honorar 19% USt abführen. Ein Journalist, der einen Text schreibt, ist freiberuflich tätig, muss keine USt. abführen. Beides freie Berufe, aber in unterschiedlicher Ausübung ihrer Tätigkeit. Richtig ?

Der Alex




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