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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !


Chronologisch Thread 
  • From: "Fredi" <manfred.jablonski AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !
  • Date: Wed, 11 Jan 2012 20:11:35 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hey, Alex!

Kleine Ergänzung, denn das war nur die halbe Wahrheit ;-)

Der frei Journalist ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, er
ist sogenannter "Kleinunternehmer" und die Einnahmen aus dieser Tätigkeit
waren im Vorjahr nicht höher als 17.500 € und im laufenden Jahr nicht höher
als 50.000 €.

Gruß

Fredi


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
checkinger
Gesendet: Mittwoch, 11. Januar 2012 19:34
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Das Gesundheitswesen: Ein Wachstumsmotor !


Fredi schrieb:
> Ärztliche Leistungen sind dann von der Umsatzsteuer befreit, § 4 Abs.
> 14 UStG, wenn sie, verkürzt beschrieben, eine heilende Tätigkeit
> beinhaltet und zu den sogenannten Katalogberufen gehören. Dieses sind
> Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, aber auch Heilpraktiker. Dazu kommen die
> Hilfsberufe wie Physiotherapeut oder Hebamme. Ein Indiz dafür, dass es
> sich um eine heilende Handlung handelt, ist, dass diese Leistung über
> die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann. Aber wenn Du
> betrachtest, dass auch Heilpraktiker umsatzsteuerbefreit sind, kannst
> Du erkennen, dass es noch andere Kriterien gibt.

Sog. "Freie Berufe" sind bei Ausübung ihrer Freiberuflichen Tätigkeit
typischerweise von der Umsatzsteuer befreit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29

Ein Arzt, der z.B. ein Auftrags-Gutachten schreibt, ist nicht freiberuflich
tätig (da er hier nicht Krankheiten diagnostiziert oder behandlelt). Er muss
vom Honorar 19% USt abführen. Ein Journalist, der einen Text schreibt, ist
freiberuflich tätig, muss keine USt. abführen.
Beides freie Berufe, aber in unterschiedlicher Ausübung ihrer Tätigkeit.
Richtig ?

Der Alex
--
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen





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