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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Thu, 29 Dec 2011 20:18:49 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Ahoi Gesundheits-Piraten !

GAAANZ so Struktur-konservativ bin ich denn doch nicht:

Ich vermag nicht wirklich einzusehen, warum die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auch für den Arbeit_geber_-Anteil zur Sozialversicherung gelten muss.

Nach meiner Einschätzung hat das nämlich z.B. folgende unerfreuliche Nebenwirkung: Eine 1.000-Euro Gehaltserhöhung für einen einzelnen Angestellten, der ohnehin ein Gehalt oberhalb der BBG bezieht (= "Top-Manager"), kostet das Unternehmen genau diese 1.000 Euro (vor Steuern, selbstverständlich). Würden diese 1.000 Euro dagegen zu je 1 Euro an 1.000 Beschäftigte (= "Putzfrau") verteilt werden, deren Gehalt UNTERHALB der BBG liegt, so kostet es das Unternehmen die 1.000 Euro ZUZÜGLICH der "Lohnzusatzkosten" (=Sozialversicherungsbeiträge) --- also um und bei 1.400 Euro.

Es behindert zudem höher-bezahlte Teilzeit-Beschäftigungen (zweimal die Sozialversicherungsbeiträge bis zur BBG) als Ersatz für einen Vollzeit-Beschäftigten oberhalb der BBG (einmal den Sozialversicherungsbeitrag).

Ich fände es VÖLLIG angemessen und zeitgemäß, diese Bevorzugung von "Top-Managern" in Vollzeit gegenüber den "Putzfrauen" und Teilzeitkräften bei den _Arbeitgebern_ aufzuheben. Dazu müsste lediglich die Bemessungsgrundlage der Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung auf die "Lohnsumme" (incl. Sonderzahlungen, Boni, Tantiemen, Provisionen und dergleichen) umgestellt werden und nicht mehr durch die BBG für einzelne Beschäftigte begrenzt sein.
Ich fände es VÖLLIG angemessen und zeitgemäß, diese Bevorzugung von "Top-Managern" in Vollzeit gegenüber den "Putzfrauen" und Teilzeitkräften bei den _Arbeitgebern_ aufzuheben. Dazu müsste lediglich die Bemessungsgrundlage der Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung auf die "Lohnsumme" (incl. Sonderzahlungen, Boni, Tantiemen, Provisionen und dergleichen) umgestellt werden und nicht mehr durch die BBG für einzelne Beschäftigte begrenzt sein.

Eine der Ideen von

Rick aus Hamburg




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