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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: "Fredi" <manfred.jablonski AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Fri, 30 Dec 2011 10:58:19 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo, Rick!

Kannst Du mir erklären, wie Du auf 40 % Nebenkosten / Arbeitgeberanteil zu
den Sozialversicherungsbeiträgen kommst, so dass aus einer Erhöhung der
Vergütung von 1.000 € für einen Mitarbeiter unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze eine Belastung für den Arbeitgeber in Höhe von 1.400
€ wird!?

Gruß

Fredi

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
Rick
Gesendet: Donnerstag, 29. Dezember 2011 21:19
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Ahoi Gesundheits-Piraten !

GAAANZ so Struktur-konservativ bin ich denn doch nicht:

Ich vermag nicht wirklich einzusehen, warum die Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) auch für den Arbeit_geber_-Anteil zur Sozialversicherung gelten muss.

Nach meiner Einschätzung hat das nämlich z.B. folgende unerfreuliche
Nebenwirkung: Eine 1.000-Euro Gehaltserhöhung für einen einzelnen
Angestellten, der ohnehin ein Gehalt oberhalb der BBG bezieht (=
"Top-Manager"), kostet das Unternehmen genau diese 1.000 Euro (vor Steuern,
selbstverständlich). Würden diese 1.000 Euro dagegen zu je 1 Euro an 1.000
Beschäftigte (= "Putzfrau") verteilt werden, deren Gehalt UNTERHALB der BBG
liegt, so kostet es das Unternehmen die 1.000 Euro ZUZÜGLICH der
"Lohnzusatzkosten" (=Sozialversicherungsbeiträge) --- also um und bei 1.400
Euro.

Es behindert zudem höher-bezahlte Teilzeit-Beschäftigungen (zweimal die
Sozialversicherungsbeiträge bis zur BBG) als Ersatz für einen
Vollzeit-Beschäftigten oberhalb der BBG (einmal den
Sozialversicherungsbeitrag).

Ich fände es VÖLLIG angemessen und zeitgemäß, diese Bevorzugung von
"Top-Managern" in Vollzeit gegenüber den "Putzfrauen" und Teilzeitkräften bei
den _Arbeitgebern_ aufzuheben. Dazu müsste lediglich die Bemessungsgrundlage
der Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung auf die "Lohnsumme" (incl.
Sonderzahlungen, Boni, Tantiemen, Provisionen und
dergleichen) umgestellt werden und nicht mehr durch die BBG für einzelne
Beschäftigte begrenzt sein.
Ich fände es VÖLLIG angemessen und zeitgemäß, diese Bevorzugung von
"Top-Managern" in Vollzeit gegenüber den "Putzfrauen" und Teilzeitkräften bei
den _Arbeitgebern_ aufzuheben. Dazu müsste lediglich die Bemessungsgrundlage
der Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung auf die "Lohnsumme" (incl.
Sonderzahlungen, Boni, Tantiemen, Provisionen und
dergleichen) umgestellt werden und nicht mehr durch die BBG für einzelne
Beschäftigte begrenzt sein.

Eine der Ideen von

Rick aus Hamburg
--
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