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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: kp <info AT pater.net>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Fri, 30 Dec 2011 13:38:16 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Rick,

Die Argumentation steht schon dann auf wackeligen Füßen, wenn man die
Prämissen prüft.

Definiert man Staatsausgaben ("der Staat sind wir", §20GG, etwas
vereinfacht) als Ausgaben für die "Gemeinschaft", zu deren Finanzierung
jeder gemäß seiner Leistungsfähigkeit heranzuziehen ist, muss man den
Blick wohl zwangsläufig darauf wenden, welche Aufgaben der "Staat" denn
übernehmen sollte.

Sichtet man diesen Katalog, kann man sich durchaus fragen, ob die
"Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit" nicht dazugehören
sollte. Die Klärung dieser eher grundsätzlichen Frage dürfte bei der
Beurteilung der Anwendbarkeit des " Leistungsfähigkeitsprinzips" oder
"Äquivalenzprinzips" weiterhelfen.

Nehme ich also nur eine Dienstleistung in Anspruch, muss ich dafür
zahlen. Kann ich nicht zahlen, kann ich die Dienstleistung nicht in
Anspruch nehmen. Habe ich aber ein "Recht" auf eine bestimmte Leistung,
kann es nicht sein, dass ich dieses Recht nur in Anspruch nehmen kann,
wenn ich genügend Geld dafür habe (...Strafverfolgung bei Verbrechen
findet nur statt, wenn das Opfer den Sheriff bezahlen kann...).

Die Frage wird interessant, wenn man einen einfachen Abgleich mit den
Grundrechten herzustellen versucht.
Art.2(2) und Art.1(1) GG bieten sicherlich einen guten Einstieg.


Gruß
kp

Am 29.12.2011 19:57, schrieb Rick:
>
> Lieber kp. !
>
> kp. schrieb:
>
>> Ich würde eher die Beitragsbemessungsgrenzen aufheben, vielleicht
>> auch degressiv gestaffelt.
>> Warum soll die "Solidarität" bei ca. 4t€ aufhören?
>
> Lass mich dazu etwas ausholen: Für Steuern und öffentliche Abgaben
> gibt es rechtstheoretisch zwei unterschiedliche Ansätze: Das so
> genannte Leistungsfähigkeitsprinzip
> http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsf%C3%A4higkeitsprinzip
> einerseits und das so genannte Äquivalenzprinzip
> http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84quivalenzprinzip_(Steuer).
>
> Die Sozialversicherung, deren Teil die gesetzliche Krankenversicherung
> ist, wählt (bisher) einen Mittelweg: Solidarität gemäß der
> finanziellen Leistungsfähigkeit, aber - mittels
> Beitragsbemessungsgrenze - insoweit begrenzt, dass die statistisch
> potenzielle Gegenleistung noch in angemessenem Verhältnis zu den
> individuellen Versicherungsbeiträgen steht.
>
> Auf der anderen Seite der Medaille deckelt die
> Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auch die einkommensabhängigen
> Höchstbeträge an Krankengeld, Rente und Arbeitslosengeld. Mit einem
> Wegfall der BBG müsste demnach eigentlich auch eine entsprechende
> Erhöhung der Leistungen einher gehen ?!
>
> Ich gestehe frank und frei: Seit Jahrzehnten zahle ich meine Kranken-
> und Pflegeversicherungsbeiträge für "oberhalb" der BBG --- aktuell
> also EUR 7.618,08 für das Jahr 2011 --- ermäßigter (!) Beitragssatz,
> weil ich auf einen Krankengeld-Anspruch verzichte. Die Gegenleistung:
> NULL (abgesehen von der "vorgeschriebenen" Vorsorge-Untersuchung bei
> meinem Zahnarzt). Irgendwann ist doch Schluss mit lustig ?!!
>
> Das meint
>
> Rick aus Hamburg





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