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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!


Chronologisch Thread 
  • From: kp <info AT pater.net>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Die PKV muss abgeschafft werden!
  • Date: Fri, 30 Dec 2011 16:43:02 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Rick,

jetzt kann ich deine Empörung verstehen.

Aber mit "Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit" meinte ich
natürlich nicht, dass der "Staat" dir gegen deinen Willen irgendwas
"Gutes" aufzwingt. Er zwingt dich ja auch nicht, nach Hamburg zu fahren,
nur weil er dorthin eine Autobahn gebaut hat. Aber du hast das "Recht",
dorthin zu fahren.

Terminologie, was eine Versicherung ist und was nicht war jetzt mal
nicht mein Thema. Risikoausschlüsse werden übrigens immer wieder mal
gerne diskutiert, haben aber jetzt auch nichts mit meinem Beitrag zu
tun. Aber sicher ein eigenes Thema wert.

Meine Anregung ging eher in die Richtung, ob es ein ableitbares "Recht"
ist, medizinisch versorgt zu werden oder eine käufliche Dienstleistung.
Muss man "Mitglied" sein, um dieses "Recht" wahrnehmen zu können?

Meine These dazu: "Rechte" dieser "Größenordnung" können und müssen
meines Erachtens nur vom "Staat" garantiert werden.

Alles andere in deinem Beitrag ist mir erst mal zu speziell und auf
isolierte Details fixiert.

Gruß
kp



Am 30.12.2011 15:04, schrieb Rick:
>
> Hallo kp. !
>
> kp. schrieb:
>
>> Definiert man Staatsausgaben ("der Staat sind wir", §20GG, etwas
>> vereinfacht) als Ausgaben für die "Gemeinschaft", zu deren
>> Finanzierung jeder gemäß seiner Leistungsfähigkeit heranzuziehen ist,
>> muss man den Blick wohl zwangsläufig darauf wenden, welche Aufgaben
>> der "Staat" denn übernehmen sollte.
>>
>> Sichtet man diesen Katalog, kann man sich durchaus fragen, ob die
>> "Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit" nicht dazugehören
>> sollte.
>
> DA unterscheiden sich unser beider Sichtweisen wohl wirklich
> *fundamental* ! Der Staat hat weder das Recht, noch die Pflicht, für
> die Erhaltung und Wiederherstellung meiner Gesundheit zu sorgen. DAS
> mache ich schon lieber selbst oder unterlasse es auch --- nach MEINER
> Entscheidung ! Ich WILL Risiko-Sportarten betreiben dürfen (was ich
> nicht tue: "Sport ist Mord") und ich WILL rauchen dürfen (was ich seit
> rund 40 Jahren -mit Unterbrechungen- schon tue). Und nicht zuletzt
> WILL ich mein schwules Sexualleben so gestalten können, wie es MIR
> passt, auch wenn das mein Risiko für Hepatitis und HIV drastisch
> erhöhen mag (gegen das erstere lasse ich mich regelmäßig impfen und
> das zweitere hat mich Gott-sei-Dank bisher nicht erwischt).
>
> Ich empfinde die gesetzliche Krankenversicherung WIRKLICH als
> Solidargemeinschaft ihrer Versicherten. Ich zahle meine Beiträge auch
> für die Knochenbrüche von Skifahrern und erwarte umgekehrt, dass die
> für meine Krankheitsrisiken aufkommen, wenn's mich 'mal erwischen sollte.
>
> Weil ich die gesetzliche Krankenversicherung aber eben als
> _Versicherung_ begreife, müssen die maximalen Beiträge in einem
> angemessenen Verhältnis zu den potenziellen mittleren "Schadenshöhen"
> bleiben. Daher ist nach meinem Verständnis eine
> Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für den individuellen Versicherten
> systemgerecht und unverzichtbar. Über deren konkrete Höhe können wir
> uns trefflich streiten --- oder sie von Versicherungsmathematikern
> ausrechnen lassen. Notfalls entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
>
> In diese -meine- Sicht passt aber _nicht_ die derzeitige
> Beitragsbemessung gegenüber den Arbeitgebern. Historisch betrachtet
> kann ich die bis heute geltende Verfahrensweise durchaus
> nachvollziehen --- gleichwohl halte ich sie für anachronistisch. Als
> Alternative würde ich die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber
> (gekoppelt an die Summe der Sozialversicherungsbeiträge ihrer
> Beschäftigten) gerne ersetzen durch eine Sozialversicherungsabgabe,
> die sich allein an der Lohnsumme (incl. jeder Art von Zuwendungen,
> Ausschüttungen usw.) bemisst. Ob eine solche Sozialversicherungsabgabe
> dann weiterhin an die Krankenkassen zu überweisen wäre oder an den
> Gesundheitsfonds direkt oder an das Finanzamt --- technische Details.
>
> Ein wesentlicher Unterschied einer solchen Sozialversicherungsabgabe
> gegenüber einer Steuer: Sie wäre unabhängig vom Betriebsergebnis
> ("Gewinn") des Unternehmens, das sich bekanntlich auch "kleinrechnen"
> lässt. Maßgeblich wäre die "Lohnsumme", fast wie derzeit auch. Aber
> eben nur "fast": Die individuelle Beitragsbemessungsgrenze jedes
> einzelnen der Beschäftigten würde für den _Arbeitgeber_anteil
> abgeschafft. 1.000 Euro mehr für den einen Vorstandsvorsitzenden
> (oberhalb der BBG oder sogar privat-versichert) nutzen der
> Sozialversicherung dann ebenso viel wie 1.000 Euro mehr verteilt auf
> die vielen "Putzfrauen".
>
> Herzlichst
>
> Rick





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