ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
- To: Peter Baum <pebaum AT web.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld ist ein Anspruch auf Geld
- Date: Wed, 12 Mar 2014 03:26:54 +0100
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 11.03.2014 um 17:24 schrieb Peter Baum <pebaum AT web.de>:
On Tuesday 11 March 2014 13:53:11 moneymind wrote:Ich finde, es kommt darauf an, was Arne konkret mit dieser Aussage meint.
Für sich genommen, als isolierte Aussage, halte ich sie für zu
vieldeutig und mißverständlich.
Ich bin auch dieser Meinung.
Für die entscheidende Eigenschaft von Geld halte ich seine Umlauffähigkeit,
also das mit ihm verbundene Recht, von jedem im gleichen Währungsraum
als Zahlungsmittel akzeptiert werden zu müssen.
Früher war beim Geld (Goldmünzen) der Materialwert Gold die
entscheidende Eigenschaft, damit das Geld als Zahlungsmittel
(eigentlich als Tauschmittel) akzeptiert wurde.
Heute ist der Materialwert fast Null, Bytes und Bits in der Buchungsdatei
haben überhapt keinen Materialwert - aber sie dokumentieren ein Recht.
Insofern ist Arnes Idee, Geld als "Anspruch" zu definieren, nachvollziehbar.
Allerdings wiederholt er in seinem Rekursionsanker lediglich die
rekursive Aussage "Geld ist Anspruch auf Geld":
"Der Rekursionsanker definiert Geld als ein Anspruch auf Geld gegenüber
der Zentralbank (ZB)."
Damit fehlt aber ein echter Rekursionsanfang. Ein solcher wäre:
"Zentralbankgeld ist Geld.“
ein Anspruch ist eine dreistellige Rechtsbeziehung: <Gläubiger, Schuldner, Leistung>
Als Satz formuliert: Gläubiger X kann von Schuldner Y die Leistung Z fordern.
oder anders formuliert: Gläubiger X hat gegen den Schuldner Y Anspruch auf die Leistung Z.
Die ausführliche Version des Satzes: Geld ist ein Anspruch auf Geld.
lautet also: Geld ist ein Anspruch des Gläubiger X gegen den Schuldner Y auf die Leistung Geld.
Wie du siehst sind in diesem Satz zwei Variablen X und Y. Die Leistung selbst ist fest gelegt; Sie ist Geld.
Der Rekursionsanker ausführlich formuliert lautet:
Geld ist ein Anspruch des Gläubiger X gegen den Schuldner Zentralbank auf die Leistung Geld.
Dieser Satz hat jetzt nur noch eine Variable X. Ohne diese Einschränkung würde die Rekursionskette niemals enden und wir hätten keine rekursive Definition, sondern eine Endlosschleife.
Eine ausführliche Darstellung findest du hier: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Geld_ist_ein_Anspruch_auf_Geld
Ich habe in diesem Beitrag mathematisch bewiesen, dass die Definition OK ist.
Durch diese rekursive Definition werden nicht nur:
- Zentralbankgeld (Geld der Stufe 0) und
- Geschäftsbankengiralgeld (Geld der Stufe 1), sondern auch
- Geldmarktfontanteile (Geld der Stufe 2 - n) oder
- Derivate (Geld der Stufe n)
als Geld definiert. Diese Dinge werden heutzutage unter dem Begriff Finanzinstrumente zusammen gefasst.
Der entscheidende Punkt den es zu verstehen gilt ist, dass Geld zur Kategorie der (Rechts-)Ansprüche gehört. Und die Leistungen aus diesen Ansprüchen sind selbst wieder Ansprüche die am Ende der Kette einen Anspruch auf Zentralbankgeld ist.
Beispiel für eine rekursive Definition aus dem Alltag ist z.B. die Formulierung der Nationalität nach dem Abstammungsprinzip: Deutscher ist, wer einen deutschen Elternteil hat.
Wenn wir nur diesen Satz hätten, dann könnten wir nie entscheiden, ob jemand Deutscher ist oder nicht.
Um solche Ketten zu stoppen benötigt man einen sog. Rekursionsanker. In diesem Beispiel wäre es z.B. der Satz: Deutscher ist, wer einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis hat.
Um in diesem Beispiel festzustellen, ob jemand deutscher Staatsbürger ist, müsste man also die Vorfahrenkette herunter gehen bis man einen Vorfahren findet, der einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis hat und dann kann man sagen, dass die zu prüfende Person Deutscher Staatsbürger ist.
Viele Grüße
Arne
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